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Unfall-Rente und Altersrente

von Gast30.04.2018 | 15:23
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30 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Ich bekomme von der Berufsgenossenschaft eine Unfallrente (aufgrund eines Arbeitsunfalles vor 3 Jahren) und möchte Ende 2018 in die abschlagsfreie Altersrente nach 45 Jahren gehen. Stimmt es, dass die Unfallrente von der Berufsgenossenschaft evtl. zur Kürzung meiner Altersrente führen kann, auch wenn die beiden Renten ja eigentlich gar nichts miteinander zu tun haben? Danke!

30 Antworten

KSCam 30.04.2018 | 18:56
Ja das ist möglich. Wenn Sie es genau wissen wollen gehen Sie zur Rentenberatung und nehmen den Bewilligungsbescheid der BG und die letzte Anpassungsmitteilung mit. Dann können die Kollegen Ihnen genau sagen ob es Sie trifft oder nicht.
-am 02.05.2018 | 09:50
Hallo Gast, besteht für denselben Zeitraum ein Anspruch auf eine eigene Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung und auf eine Verletztenrente aus der Unfallversicherung, wird die Rente aus der Rentenversicherung gekürzt, wenn beide Renten zusammen einen bestimmten Grenzbetrag überschreiten (§ 93 SGB VI). Der Grenzbetrag beträgt 70 % von 1/12 des Jahresarbeitsverdienstes, aus dem Unfallrente errechnet wurde. Es kommt also darauf an, wie hoch die jeweiligen Renten sind. Hierzu können Sie sich individuell in einer unsere Auskunft- und Beratungsstellen informieren oder sich an das Versicherungsamt Ihrer Stadt-/ Gemeindeverwaltung wenden. Einen Anhaltspunkt bietet auch die Berechnungshilfe in folgender Broschüre (S.38-39) https://www.deutsche-rentenversicherung.de/BayernSued/de/Inhalt/…
Sehe ich dies ??am 04.05.2018 | 16:58
sehe ich dies auf der Rentenberechnung / ?? Danke
VersAmtam 04.05.2018 | 18:15
Mit konkreten Zahlen wäre es vermutlich sinnvoller hier zu einem fassbaren Ergebnis zu kommen. Zur Berechnung müßte man wissen: Wie hoch wird die etwa zu erwartende RV Rente sein? Wie hoch ist die monatliche UV-Rente (seit Juli 2017) in Euro und welche MdE liegt der UV-Rente zu Grunde? Mit diesen drei Zahlen ist es recht schnell geklärt, ob es zur Anrechnung nach §93 SGB VI kommen wird oder nicht.
wo sehe ich dies?am 07.05.2018 | 01:40
auf dem letzten Rentenbescheid ?? Erhalte Unfallrente / Bundeswehr ( um die 140.-- Euro Monat ) und normale Rente ( seit 2006 ) Wird da wirklich ein Abzug ( Gegenrechnung erfolgen ? Danke
VersAmtam 07.05.2018 | 07:04
sehe ich dies auf der Rentenberechnung / ??
Mit den nur sehr bruchstückhaften Angaben ist es schwer, eine zuverlässige Antwort zu geben. Unter folgenden Annahmen EM-Rente seit 2006, wir d umgewandelt in AR bes langj. Vers. Ende 2018 Unfallrente 140€ (Stand ab 07/2017) und zugrundeliegende Minderung der Erwerbsfähigkeit von 20% (hier keine Angaben) dürfte es zu folgendem kommen: Sobald ihre eigene Altersrente höher als 689€ ist, beginnt die Anrechnung der UV Rente. Bei z.B. 700€ werden dann 11€ aus der gRV nicht geleistet. Das ganze geht dann bis 735€, dann wird ein Betrag von 46€ nicht geleistet. Wenn die eigenen Rente darüber ist, dann bleibt es bei beim Maximalanrechnungsbetrag von 46€. Sofern diese Annahmenn zutreffen, kann es ggf. eine Überlegung sein, die EM Rente nicht vorzeitig in eine Altersrente umwandeln zu lassen, sondern bis zum Erreichen der Regelaltersrente zu warten (erst dann wird angerechnet). Hängt aber natürlichauch davon ab, ob bei der Umwandlung in die Altersrente ein höherer Zahlbetrag der bisherigen EM-Rente zu erwarten ist.
Fastrentneram 07.05.2018 | 07:08
Teilen Sie mit, wie hoch Ihre gesetzliche Bruttorente, Ihre Unfallrente, die Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) und der zugrunde liegende Jahresarbeitsverdienst (steht alles auf dem Rentenbescheid der BG) ist und man kann Ihnen auch hier genau sagen, ob Ihre Unfallrente sich auf die Höhe Ihrer gesetzliche Rente auswirkt. Dafür müssen Sie aber schon etwas detailliertere Zahlen anbieten.
Noch ein zusätzlicher Abzug an der Renteam 07.05.2018 | 09:08
Zitat von Fastrentner anzeigenausblenden
Hallo 1.626.00 E Rente Unfallrente Bundeswehr 141.-- 20% Ich denke, dann ist der angerechnete Betrag 46.-- ? Danke für Ihre Info, wo auf dem Rentenbescheid sichtbar ? Warum, wird die Unfallrente auf die Rente angerechnet ? Mit dem Handikap über meine gesamte Lebensarbeitszeit, hatte ich genug schmerzhafte Probleme. Warum denn noch dieser Abzug ? Mit über 48 Versicherungsjahren wurde mir noch, weil ich mit 63 Jahren in Rente ging noch 7,2% = 0,6% Monat abgezogen. Obwohl ich mich vor Ausreise Ausland bei der BFA DRV beraten lies. Damals die Aussage, mit 63 Jahren 100 % Rente. ( Da hatte ich mehr als 48 Vers,. Jahre ) Dann Gesetzesänderung / keine Information der DRV / und schwupp jetzt wohl 7,2% und 46.-- Euro. Die DRV bestraft Ihre Versicherten. Sie werden sagen es sind die Gesetze ? ich denke die DRV setzt sich zu wenig ein. Gruss
Hallo Fastrentneram 07.05.2018 | 09:23
es ist wohl schon einige Zeit seit Rentenantritt vergangen, aber ich kann mich nicht erinnern ? dass je zu einem Zeitpunkt bei der zweimaligen Beratung, von einer Teilanrechnung Unfall Rente Bundeswehr gesprochen wurde. Gruss Nochmals, wo auf dem Rentenausdruck ist dies real sichtbar ? Wird der Versicherte darauf schriftlich hingewiesen ?
warum steht nicht klipp u klaram 07.05.2018 | 11:20
im Rentenausdruck / der Berechnung, dass ein Teil der Unfallrente der bei der normalen Rente abgezogen / gegengerechnet wurde ! Ist es schwierig bei der DRV dies klar zu kommunizieren. Warum so, ein gestelztes Verhalten ? Es war Zufall, dass ich dies hier gelesen habe. So wurde wohl meine Rente mit langer Versicherungszeit um etwa 150.-- Euro ohne Skrupel und ohne Hinweis pro Monat gekürzt. Mit Verlaub, nicht nur ärgerlich, ich empfinde die Art der Rentenausdrucke dann schon fast als Betrug am Rentner . Gruss
Fastrentneram 07.05.2018 | 13:31
Zitat von Noch ein zusätzlicher Abzug an der Rente anzeigenausblenden
Teilen Sie mit, wie hoch Ihre gesetzliche Bruttorente, Ihre Unfallrente, die Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) und der zugrunde liegende Jahresarbeitsverdienst (steht alles auf dem Rentenbescheid der BG) ist und man kann Ihnen auch hier genau sagen, ob Ihre Unfallrente sich auf die Höhe Ihrer gesetzliche Rente auswirkt. Dafür müssen Sie aber schon etwas detailliertere Zahlen anbieten.
Nach Ihren Angaben ist die Anrechnung von 47 € auf Ihre Rente korrekt. Die genaue Berechnung steht auch in Ihrem Rentenbescheid, sofern Sie schon Rentenbezieher sind und Rechtsgrundlage ist § 93 SGB VI. Eine Diskussion über die Gesetzgebung erübrigt sich, weil der Rententräger an die Gesetzgebung gebunden ist und letztendlich nur im Vorfeld seine Meinung äußern kann, was aber die Politik nicht davon abhält, anders zu entscheiden. Fazit: Rechtlich ist eine Anrechnung in Ordnung. Wenn Sie das als ungerecht empfinden, müssen Sie sich an Ihre Volksvertreter wenden. Ich prophezeie Ihnen aber, dass Sie da gegen Wände laufen werden.
Schadeam 07.05.2018 | 13:48
Bevor jemand mit Vorwürfen um sich wirft sollte man sein Gehirn einschalten. Im Rentenbescheid (mit dem die Rente bewilligt wird) steht das mit der BG Rente sehr wohl drin. In den Rentenauskünften/Renteninformationen im Vorfeld aber nicht, weil im Vorfeld des Rentenantrages noch niemand bei der DRV wissen kann, dass der Rentner in spe noch eine BG Rente bekommt. Sobald er im Vorfeld konkret nachfragt, bekommt er die Informationen. Also bitte den Ball flach halten.
W*lfgangam 07.05.2018 | 20:41
...'Vorfeld-Sachverhalte'/Kontenklärung müssen nicht zwangsläufig auch zum Zeitpunkt des tatsächlichen Rentenbeginns noch vorliegen/bei der Rentenberechnung (hier GUV-Rente) zu berücksichtigen sein - nett gemeint, aber in diesem Klärungsverfahren ohne Nutzen, da es der DRV nur um die Bescheidmäßige Anerkennung für die DRV relevante Zeiten geht. Der GUV-Bescheid wandert ohne aktuell GRB-relevantes Interesse in den nächsten Schredder ... Konkrete Anfragen 'ich erhalte UV-Rente' vermutlich auch zum Tag X des Rentenbeginn/was wird auf meine GRV-Rente anzurechnen sein?, hätten Ihnen eine zielführende Antwort der DRV _unverbindlich_ gesichert. Es kommt immer auf die 'richtige' Fragestellung zum Tag xx.yy.zzzz für den jeweiligen Rentenbeginn an/was will ich eigentlich wissen/was wird angerechnet - zur 'Not' wendet man sich damit an die örtlichen Beratungsstellen, die die richtigen Fragestellungen ohne Nachdenken erkennen ...tja, wenn Sie es alleine machen - nicht Jammern, wenn es in die Hose gegangen ist ;-) Gruß w.
Hallo Wolfgang zu kurz gedachtam 07.05.2018 | 22:57
woher soll ein zukünftiger Rentner auch nur im Ansatz wissen, dass wenn er 2 x persönlich bei der DRV im Beratungszimmer sitzt, die DRV fragen muss, ob seine Unfallrente zur Kürzung der zu berechneten Rente führt. Der Bürger hat kein Wissen um die Rentenberechnung und soll " richtig Fragen " Beim besten Willen Wolfgang, eine sonderbare Aussage ! Die DRV muss dem Versicherten dies offen legen. Offenbar, werden wir , wenn wir etwas nicht " richtig Fragen " von der DRV schlicht betrogen. Legal? Nochmals, ist das so schwer zu verstehen, wo sehe ich, auf welcher Rentenberechnung, ob meine Unfallrente zur Kürzung meiner Rente geführt hat ??? Warum führt eine Unfallrente welche einen Versicherten das ganze Leben massiv beeinträchtigt, überhaupt zu einer Minderung der Rente. Das ist schlicht gesagt doch Hanebüchen zuerst mit 48 Versicherungsjahren die Rente um 7,2% zu kürzen und dann noch " versteckt " ich sehe diese Aussage auf meiner letzten Rentenberechnung nicht, noch die Rente um einen Betrag wegen einer Unfallrente zu kürzen. Was hat die Berufsrente mit einem Unfall bei der Bundeswehr zu tun ? Ich lag rund 8 Monate im Krankenhaus, das Bein sollte versteift werden, rund 15 Jahre lief Eiter aus der Wunde und meine Berufsrente wird " Schmerzen ohne Ende weil ich falsch Fragte gekürzt. Ihr Rentenberater gleich wo Ihr sitzt ob freie Berater oder DRV, ihr habt mehr als einen makaberen Humor. Ich habe falsch gefragt. ? Gruss
W*lfgangam 07.05.2018 | 23:31
Zitat von Hallo Wolfgang zu kurz gedacht anzeigenausblenden
Zunächst, im Grundsatz bin ich voll bei Ihnen - Ihre individuelle Rentensituation gehört im Detail zu Ihrer Zufriedenheit abschließend geklärt! ...es gibt sone und solche Rentenberater, manche haben ein 'Gespür' für die nicht gestellten Fragen und gehen darauf allein mit einem Nebensatz ein/dann wird nachgefragt/erläutert - und Sie haben mehr Antworten, als Sie jemals auf Ihrem mitgebrachten DIN-A4-Zettel vorab notieren konnten. Seis drum, ...Beratungszeit bei der DRV ist knapp bemessen - bei mir auf der 'Insel' ;-) auch (!) ...trotzdem, man/Berater macht sich Gedanken und wälzt mögliche 'Konfliktsituationen' sek.-schnell mal durch - und auch dabei geht einem so Manches beim ersten Blick durch die Lappen. Insofern: Ja, die richtige/ergänzende Fragestellung/Vorbereitung zur eigenen Gesamtsituation hängt von Ihnen ab. Gruß w. PS: Nebenbei: dem Gesetzgeber ist der einzelne Bürger ziemlich egal - Politik reagiert nur auf massive äußere 'Einwirkungen'/erfüllt mögliche finanzierbare Wahlversprechen kurzfristig ...temporär/überhastet/langfristiger Plan dabei ...? ;-)
Hallo KSCam 07.05.2018 | 23:02
eine wohl lustige Auskunft, oder doch schlicht mehr makaber. Wo sieht der Fragesteller in seiner Rentenauskunft wo es Ihn trifft ? bei der Anrechnung seiner Unfall Rente. Was hat eine Unfallrente mit der Alters- Rente zu tun. Gruss
Fastrentneram 08.05.2018 | 07:10
Im Formular R0100 (Rentenantrag) wird u.a. nach dem Bezug einer Unfallrente gefragt. Spätestens da müsste dem Antragsteller auffallen, dass diese Frage nicht ohne Grund gestellt wird. Wird diese dann auch noch bejaht, wird ein guter Berater auf die Möglichkeit der Kürzung der gesetzlichen Rente hinweisen. Kurz und gut: Die Anrechnung ist rechtlich in Ordnung, eine weitere Diskussion überflüssig!
Dem Antragsteller muss auffallen ?am 08.05.2018 | 08:34
Zitat von Fastrentner anzeigenausblenden
ein Antragssteller mit dem Formular R0100 ( Danke für diesen Hinweis ) muss also selbst auffallen, dass er " richtig Fragen muss " ) und dass die Angabe der Unfallrente auf diesem Formular zur Minderung seiner Altersrente führt. ? Mit Verlaub, ich kann solche Antworten in keiner Weise akzeptieren. Was hat ein Unfall, eine Unfallrente mit der Altersrente zu tun ? Bitte Herr " Fastrentner " " wo erkennt ein Rentner, wo sieht ein Rentner auf der Rentenberechnung, dass Ihm seine Altersrente durch eine Unfallrente gekürzt wurde. Wo ist dies sichtbar, wo weist die Rentenberechnung schriftlich darauf hin. " Persönlich wusste ich bis zu diesem Beitrag nichts davon. Bentigt der Versicherte einen Fragekatalog / eine Schulung um richtig zu fragen ? Das ist das Allerletze was hier mit Rentnern in Deutschland mit der Rentenberrechnung geschieht. Ich denke, ich werden den Rentenausschuss im Bundestag anschreiben. " Obs denn Hilft ? Nennen Sie dies Demokratie ? oder doch verdeckter Betrug am Rentner. Ich weiss Herr Fastrentner, Sie können sich winden wie Sie wollen. Es ist verdeckter Betrug am Rentner. Sie brauchen nicht zu Antworten. sehr freundliche Grüsse. Wenigstens einer / Wolfgang hat wenigstens begriffen, was hier bei der DRV versteckt mit Rentenkürzungen geschieht.
Dem Antragsteller muss auffallen ?am 08.05.2018 | 08:33
Zitat von Fastrentner anzeigenausblenden
ein Antragssteller mit dem Formular R0100 ( Danke für diesen Hinweis ) muss also selbst auffallen, dass er " richtig Fragen muss " ) und dass die Angabe der Unfallrente auf diesem Formular zur Minderung seiner Altersrente führt. ? Mit Verlaub, ich kann solche Antworten in keiner Weise akzeptieren. Was hat ein Unfall, eine Unfallrente mit der Altersrente zu tun ? Bitte Herr " Fastrentner " " wo erkennt ein Rentner, wo sieht ein Rentner auf der Rentenberechnung, dass Ihm seine Altersrente durch eine Unfallrente gekürzt wurde. Wo ist dies sichtbar, wo weist die Rentenberechnung schriftlich darauf hin. " Persönlich wusste ich bis zu diesem Beitrag nichts davon. Bentigt der Versicherte einen Fragekatalog / eine Schulung um richtig zu fragen ? Das ist das Allerletze was hier mit Rentnern in Deutschland mit der Rentenberrechnung geschieht. Ich denke, ich werden den Rentenausschuss im Bundestag anschreiben. " Obs denn Hilft ? Nennen Sie dies Demokratie ? oder doch verdeckter Betrug am Rentner. Ich weiss Herr Fastrentner, Sie können sich winden wie Sie wollen. Es ist verdeckter Betrug am Rentner. Sie brauchen nicht zu Antworten. sehr freundliche Grüsse. Wenigstens einer / Wolfgang hat wenigstens begriffen, was hier bei der DRV versteckt mit Rentenkürzungen geschieht.
Schadeam 08.05.2018 | 12:39
Niemand will Ihnen den Frust nehmen und wenn Sie meinen dass Sie Recht haben ist es auch OK. Aber durch den §93 SGB 6 nimmt Ihnen die DRV "keine Rente weg" - wenn, macht das unser Gesetzgeber. Natürlich könnte jeder Berater jeden Kunden in jeder Beratung nach einer etwaigen Unfallrente und nach vielen anderen Dingen fragen, die in einem von 10tausend Fällen relevant sein könnten. Aber das entspricht nicht der Beratungsrealität und zwar unabhängig davon ob das sinnvoll wäre oder nicht. Dazu fehlt die Zeit.
Fastrenteram 08.05.2018 | 13:32
Zitat von Dem Antragsteller muss auffallen ? anzeigenausblenden
Im Formular R0100 (Rentenantrag) wird u.a. nach dem Bezug einer Unfallrente gefragt. Spätestens da müsste dem Antragsteller auffallen, dass diese Frage nicht ohne Grund gestellt wird. Wird diese dann auch noch bejaht, wird ein guter Berater auf die Möglichkeit der Kürzung der gesetzlichen Rente hinweisen. Kurz und gut: Die Anrechnung ist rechtlich in Ordnung, eine weitere Diskussion überflüssig!
Lamentieren Sie ruhig weiter. Ärgern Sie sich immer über Dinge, die Sie nicht ändern können? Dann wird das Ihr Leben nicht verbessern oder sogar evtl. verkürzen und Sie spielen der Rentenversicherung damit in die Karten. Sie müssen einfach gelassener werden und nicht auf bestehenden Sachverhalten rumreiten. Für mich persönlich jetzt: Ende dieser Diskusskion!
Hallo DRV Berlinam 08.05.2018 | 14:56
ich wundere mich nur noch, wie offenbar die DRV Ihre Versicherte ohne Sie zu informieren "legal" betrügt. Wo ist die Information in der DRV / in Broschüren / in der Rentenberechnung, sichtbar für den Versicherten.
Schadeam 08.05.2018 | 15:36
Was meinen Sie eigentlich zu folgendem Satz in der Rentenauskunft (Seite 2,Abschnitt A): Minderungen des errechneten Betrages kommen in Betracht, wenn Sie eine Unfallrente beziehen. Haben Sie das nicht gelesen? Wer das liest, weiß doch dass eine Kürzung kommen kann? Es ist wie immer, was einem nicht in den Kram passt wird ignoriert und man poltert trotzdem munter drauf los. So sind sie halt unsere lieben Kunden
Sie suchen die Hintertüre?am 08.05.2018 | 19:07
Zitat von Schade anzeigenausblenden
Hallo Herr Schade, Der Begriff können heißt ..... ? Wo sieht jemand der die Rentenberechnung erhält, dass die Abteilung können in der DRV die Rente gekürzt hat ? Wie hoch ist der gekürzte Betrag im Monat, Wo steht dies in der Rentenberechnung ? Wo ist sichtbar, wie die Rente gekürzt wurde ? Bitte geben Sie mir dazu eine Auskunft. Danke Das ist meine Frage ? Danke für Ihre Mühe MfG
Schadeam 08.05.2018 | 19:13
"können" heißt dass es möglich ist und dass der Kunde individuell nachfragen kann ob es ihn in seinem Fall betrifft. Ist wohl nicht zuviel verlangt. Sie "können" aber auch verlangen dass mit jeder Rentenauskunft das komplette Sozialgesetzbuch und sämtliche rechtlichen Anweisungen mitgeschickt, dann kann der Bürger sich schlau machen.In diesem Fall wiegt die Rentenauskunft dann mehr als ein Kilo. Aber Sie "können" mich auch.......erneut fragen :)
W*lfgangam 08.05.2018 | 19:51
Zitat von Sie suchen die Hintertüre? anzeigenausblenden
Was meinen Sie eigentlich zu folgendem Satz in der Rentenauskunft (Seite 2,Abschnitt A): Minderungen des errechneten Betrages kommen in Betracht, wenn Sie eine Unfallrente beziehen. Haben Sie das nicht gelesen? Wer das liest, weiß doch dass eine Kürzung kommen kann? Es ist wie immer, was einem nicht in den Kram passt wird ignoriert und man poltert trotzdem munter drauf los. So sind sie halt unsere lieben Kunden
Ergänzend: 'Können' in der Rentenauskunft ist ein Hinweis, dass bestimmte Sozialleistungen im Falle der Rentenbewilligung zu einer Kürzung der Rente führen _können_, nicht zwangsläufig auch müssen. Da sollte man das erste Mal hellwach werden ... Deswegen erhalten Sie ja auch diese Rentenauskunft, als dann konkret Betroffener solcher Leistungen direkt nachfragen zu können. Die Rentenauskünfte sind allgemein gehalten, haben aber Hinweise bis zum Abwinken, was Einfluss auf die spätere Rente haben 'könnte' ...da sind wir wieder am Anfang, _richtig_ lesen und konkret nachfragen - ein bisschen mitspielen müssen Sie auch, um Zusatzinformationen zu erhalten! Zu einer anderen Ihrer Fragen "was hat Unfallrente mit der gesetzlichen Altersrente zu tun?" ...sehr viel - beide Rentenarten ergänzen Ihr dann fehlendes Arbeitseinkommen als Einkommensersatz aufgrund des zugrunde/zurückliegenden Einkommens. 2x dafür volle Rente bei komplettem Einkommenswegfall im Alter kann es nicht geben - deswegen gibt es auch die Anrechnungsvorschriften, dass Sie mit beiden Renten zusammen im Alter nicht (wesentlich) besser gestellt werden, als jeder normale Beschäftigte, der seine Tätigkeit zugunsten einer Rente aufgibt. Im Regelfall erhalten Sie doch in Summe mehr Rente zusammen, da es Freibeträge gibt, und somit durch die UV-Rente als 'Entschädigungsleistung' noch hinten raus was übrig bleibt. Dass Sie Unfallrente auch KV/PV-, sowie steuermäßig besser gestellt ist, ist noch ein kleines Leckerli hinten dran. So! Gruß w.
Hallo Wolfgangam 08.05.2018 | 21:08
wenn ich nun als von der DRV wissen möchte, bin ich von der Anrechnung Rente und Unfallrente wie hoch betroffen, kann dies zur Neuberechnung führen.? Es ist für einen heutigen Rentner, unsagbar schwierig, dies System in allen Punkten noch zu verstehen. Es ist (so hoffe ich ) nicht Altersstarrsinn welcher meine laufend wiederholte Frage ist, wie erkenne ich real auf welcher Berechnung Rente, ob abgezogen/ angerechnet wurde oder nicht. ? ( Dies zum Begriff " Können" ) Kann sein kann Nichtsein. Ist doch reichlich unfair von der DRV. Sichtbar an der Höhe Summe Unfallrente ist wohl nichts ? 20% 141.00 Euro . Der User Fastrentner hat ja schon resigniert als er nach meiner Rentenhöhe fragte und dann nichts mehr über die eventuelle Kürzung von sich gab. Wie wird den gekürzt? bei den Entgeldpunkten ? Mit Verlaub liebe DRV Berlin, fair sein mit dem Begriff kann angerechnet werden, muss aber nicht und den gekürzten Betrag nicht sichtbar nennen ist mehr unfair. Danke Gruss
KSCam 08.05.2018 | 21:30
Sie sind aber wirklich ein beratungsresistenter, rechthaberischer Sturkopf. Mann, lesen Sie das was ich Ihnen bereits am 30.04. um 18:56 geschrieben habe! Erkundigen Sie sich direkt und individuell bei den Kollegen im DRV Beratungsdienst (hoffentlich leben Sie nicht in meinem Landkreis) oder schreiben Sie einen individuell gefassten Brief mit den Daten der BG direkt an die DRV. Dann kriegen Sie Ihre Auskunft. Aber hören Sie bitte auf mit diesem Unsinn im Forum.
W*lfgangam 08.05.2018 | 22:09
Ich wage mal die Prognose, dass in Anbetracht der mickrigen UV-Rente eine Kürzung der gesetzlichen Rente nicht erfolgt. War nicht weiter oben ein Berechnungsschema aus dem Merkblatt "Zahlen und Tabellen" der DRV Bayern-Süd verlinkt, um das schnell mal gegen zurechnen? ...Sie werden es finden, ich bin mal eben viel zu faul dazu/für diese unbedeutende UV-Rente, die Zahlen für Sie abzugleichen - das kriegt man ratzfats selbst hin/Seite 38/39, wenn noch aktuell. Gruß w.
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