Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
sehe ich dies auf der Rentenberechnung / ??Mit den nur sehr bruchstückhaften Angaben ist es schwer, eine zuverlässige Antwort zu geben. Unter folgenden Annahmen EM-Rente seit 2006, wir d umgewandelt in AR bes langj. Vers. Ende 2018 Unfallrente 140€ (Stand ab 07/2017) und zugrundeliegende Minderung der Erwerbsfähigkeit von 20% (hier keine Angaben) dürfte es zu folgendem kommen: Sobald ihre eigene Altersrente höher als 689€ ist, beginnt die Anrechnung der UV Rente. Bei z.B. 700€ werden dann 11€ aus der gRV nicht geleistet. Das ganze geht dann bis 735€, dann wird ein Betrag von 46€ nicht geleistet. Wenn die eigenen Rente darüber ist, dann bleibt es bei beim Maximalanrechnungsbetrag von 46€. Sofern diese Annahmenn zutreffen, kann es ggf. eine Überlegung sein, die EM Rente nicht vorzeitig in eine Altersrente umwandeln zu lassen, sondern bis zum Erreichen der Regelaltersrente zu warten (erst dann wird angerechnet). Hängt aber natürlichauch davon ab, ob bei der Umwandlung in die Altersrente ein höherer Zahlbetrag der bisherigen EM-Rente zu erwarten ist.
Nach Ihren Angaben ist die Anrechnung von 47 € auf Ihre Rente korrekt. Die genaue Berechnung steht auch in Ihrem Rentenbescheid, sofern Sie schon Rentenbezieher sind und Rechtsgrundlage ist § 93 SGB VI. Eine Diskussion über die Gesetzgebung erübrigt sich, weil der Rententräger an die Gesetzgebung gebunden ist und letztendlich nur im Vorfeld seine Meinung äußern kann, was aber die Politik nicht davon abhält, anders zu entscheiden. Fazit: Rechtlich ist eine Anrechnung in Ordnung. Wenn Sie das als ungerecht empfinden, müssen Sie sich an Ihre Volksvertreter wenden. Ich prophezeie Ihnen aber, dass Sie da gegen Wände laufen werden.Teilen Sie mit, wie hoch Ihre gesetzliche Bruttorente, Ihre Unfallrente, die Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) und der zugrunde liegende Jahresarbeitsverdienst (steht alles auf dem Rentenbescheid der BG) ist und man kann Ihnen auch hier genau sagen, ob Ihre Unfallrente sich auf die Höhe Ihrer gesetzliche Rente auswirkt. Dafür müssen Sie aber schon etwas detailliertere Zahlen anbieten.
Lamentieren Sie ruhig weiter. Ärgern Sie sich immer über Dinge, die Sie nicht ändern können? Dann wird das Ihr Leben nicht verbessern oder sogar evtl. verkürzen und Sie spielen der Rentenversicherung damit in die Karten. Sie müssen einfach gelassener werden und nicht auf bestehenden Sachverhalten rumreiten. Für mich persönlich jetzt: Ende dieser Diskusskion!Im Formular R0100 (Rentenantrag) wird u.a. nach dem Bezug einer Unfallrente gefragt. Spätestens da müsste dem Antragsteller auffallen, dass diese Frage nicht ohne Grund gestellt wird. Wird diese dann auch noch bejaht, wird ein guter Berater auf die Möglichkeit der Kürzung der gesetzlichen Rente hinweisen. Kurz und gut: Die Anrechnung ist rechtlich in Ordnung, eine weitere Diskussion überflüssig!
Ergänzend: 'Können' in der Rentenauskunft ist ein Hinweis, dass bestimmte Sozialleistungen im Falle der Rentenbewilligung zu einer Kürzung der Rente führen _können_, nicht zwangsläufig auch müssen. Da sollte man das erste Mal hellwach werden ... Deswegen erhalten Sie ja auch diese Rentenauskunft, als dann konkret Betroffener solcher Leistungen direkt nachfragen zu können. Die Rentenauskünfte sind allgemein gehalten, haben aber Hinweise bis zum Abwinken, was Einfluss auf die spätere Rente haben 'könnte' ...da sind wir wieder am Anfang, _richtig_ lesen und konkret nachfragen - ein bisschen mitspielen müssen Sie auch, um Zusatzinformationen zu erhalten! Zu einer anderen Ihrer Fragen "was hat Unfallrente mit der gesetzlichen Altersrente zu tun?" ...sehr viel - beide Rentenarten ergänzen Ihr dann fehlendes Arbeitseinkommen als Einkommensersatz aufgrund des zugrunde/zurückliegenden Einkommens. 2x dafür volle Rente bei komplettem Einkommenswegfall im Alter kann es nicht geben - deswegen gibt es auch die Anrechnungsvorschriften, dass Sie mit beiden Renten zusammen im Alter nicht (wesentlich) besser gestellt werden, als jeder normale Beschäftigte, der seine Tätigkeit zugunsten einer Rente aufgibt. Im Regelfall erhalten Sie doch in Summe mehr Rente zusammen, da es Freibeträge gibt, und somit durch die UV-Rente als 'Entschädigungsleistung' noch hinten raus was übrig bleibt. Dass Sie Unfallrente auch KV/PV-, sowie steuermäßig besser gestellt ist, ist noch ein kleines Leckerli hinten dran. So! Gruß w.Was meinen Sie eigentlich zu folgendem Satz in der Rentenauskunft (Seite 2,Abschnitt A): Minderungen des errechneten Betrages kommen in Betracht, wenn Sie eine Unfallrente beziehen. Haben Sie das nicht gelesen? Wer das liest, weiß doch dass eine Kürzung kommen kann? Es ist wie immer, was einem nicht in den Kram passt wird ignoriert und man poltert trotzdem munter drauf los. So sind sie halt unsere lieben Kunden
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.