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Experten-Antwort

VBLklassik ATV

von clel19.03.2021 | 16:22
389 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich habe einige Fragen zur VBLklassik, welche so wie ich das sehe, den ATV umsetzt. Da steht etwas von einer "Verzinsung von 3,25 Prozent in der Anspar- und 5,25 Prozent in der Rentenphase plus Rentendynamisierung von jährlich 1 Prozent". Gleichzeitig gibt es aber Altersfaktoren, welche angeblich die Verzinsung umsetzen: https://www.vbl.de/de/versicherte/pflichtversicherung/vblklassik… Wenn ich das aber so wie ich das verstehe anwende, komme ich da auf andere Ergebnisse, als wenn ich 3,25 % jährliche Verzinsung (mit Zinseszins) in der Ansparphase zugrunde lege. Wie da die 5,25 % drin sind und wie die Dynamisierung umgesetzt wird, kann ich mir erst recht nicht erschließen. Grundsätzlich sind weitere Fragen, wie das dann mit der Anwartschaft zusammenhängt (irgendwo wird der angesparte Gesamtbetrag ja umgewandelt in monatliche Zahlungen, aber ich kann gerade nicht von den Zahlungen auf den Gesamtsparbetrag schließen). Theoretisch würde ja auch eine attraktive Verzinsung von 3,25 % in der Ansparphase nichts bringen, wenn hinterher der Sparbetrag mit sehr schlechten Konditionen auf monatliche Zahlungen umgerechnet würde. Mir geht es um eine vernünftige Bewertbarkeit des Produkts, auch um die Attraktivität im Vergleich zu anderen Produkten objektiv einschätzen zu können. Obwohl es eine Pflichtversicherung ist, hat man unter gewissen Umständen ja die Möglichkeit, sich befreien zu lassen. Dafür sind dann vermutlich auch Dinge wie Besteuerung bzw. Sozialabgaben relevant, wo ich mich nicht auskenne. Über Hilfe bei diesen Punkten bin ich sehr dankbar. Freundliche Grüße Claudius Ellsel

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo clel,

bitte haben Sie Verständnis, dass wir im Rahmen dieses Forums keine Detailfragen zu einzelnen konkreten Produkten der betrieblichen oder privaten Altersversorgung beantworten und auch keine Produktempfehlungen oder -bewertungen abgeben können. Zur Klärung dieser spezifischen Fragen sollten Sie sich direkt mit dem jeweiligen Anbieter (hier also der VBL) in Verbindung setzen. Unabhängige produktspezifische Beratungen bieten darüber hinaus z. B. auch die Verbraucherzentralen an.

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7 Antworten

W°lfgangam 19.03.2021 | 18:25
Hallo clel, verwechseln Sie VBLklassik mit VBLextra? Egal ... VBLklassik ist grundsätzlich eine Zwangsversicherung für die 'Mitglieder' = Beschäftigte im ÖD. Fragen dazu richten Sie bitte direkt an die VBL. Gruß w.
clelam 19.03.2021 | 18:52
Nein, ich meine schon die VBLklassik. Auch hier gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, sich befreien zu lassen. Idealerweise würde ich die Fragen unabhängig von der VBL klären, dazu ist dieses Forum so wie ich das verstehe auch da, oder?
Klärungam 19.03.2021 | 19:21
Nein, es ist eben nicht dazu da, spezielle Fragen zu Betriebsrenten zu klären. Dafür ist in diesem Fall Ansprechpartner die VBL, aber das wird Ihnen der Experte auch noch erläutern.
Lolam 20.03.2021 | 00:37
Befreiungen sind abschließend aufgezählt. Schauen Sie mal nach ob Sie die erfüllen. U.a. Wissenschaftliche Tätigkeit, maximal 60 Tage befristet, Befreiungsantrag spätestens 2 Monate nach Beginn des AV. Das sind übrigens Und Bedingungen. Für alle anderen ist die VBL pflicht, unabhängig davon wie Sie das sehen bewerten etc. Für Produkte der VBL extra wenden Sie sich an die VBL, Sie sind hier in einem Expertenforum zur gesetzlichen Rente.
clelam 22.03.2021 | 10:51
Nein, ich meine schon die VBLklassik. Auch hier gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, sich befreien zu lassen. Idealerweise würde ich die Fragen unabhängig von der VBL klären, dazu ist dieses Forum so wie ich das verstehe auch da, oder?
Nein, es ist eben nicht dazu da, spezielle Fragen zu Betriebsrenten zu klären. Dafür ist in diesem Fall Ansprechpartner die VBL, aber das wird Ihnen der Experte auch noch erläutern.
Alles klar. Dann habe ich die Beschreibung des Forums offensichtlich missverstanden. Dort steht: "Im Expertenforum können Sie Fragen zu allen Bereichen der Altersvorsorge - gesetzliche Rente, betriebliche und private Altersvorsorge - sowie zur Rehabilitation stellen." Damit sind dann vermutlich keine Fragen zu Details gemeint. Der VBL vertraue ich in diesem Fall leider nur eingeschränkt und wollte mir hier hilfreiche Hinweise einholen. Das muss ich aber dann vermutlich an anderer Stelle tun.
clelam 22.03.2021 | 10:57
Zitat von Lol anzeigenausblenden
Ja, ist mir soweit bekannt, dass ich weiß, dass ich mich befreien lassen kann (die maximal 60 Tage befristet in Ihrer Auflistung beziehen sich offensichtlich nicht auf wissenschaftliche Tätigkeiten, nur zur Klarstellung). Meine Frage ging eben nicht um das Themenfeld der Befreiung, sondern um die konkreten Details der VBLklassik (theoretisch auch ganz unabhängig davon, ob ich mich jetzt befreien lassen kann oder nicht; die Fragestellung ist ja auch so interessant).
clelam 22.03.2021 | 10:52
Alles klar. Danke trotzdem für die Antwort.
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