Wenn Ihre EM-Rente nach dem 31.12.2000 und vor dem 01.07.2014 begonnen hat und Sie diese durchgehend bis zur Altersrente beziehen, bekommen Sie auch 7,5 %.
Zwischen dem 01.07.2014 und dem 01.01.2019 wären es dann noch 4,5%.
Wenn allerdings Sie erst eine halbe EM-Rente hatten und diese erst nach dem 01.01.2019 auf eine volle EM-Rente erhöht wurde, profitieren Sie bereits von den seit 01.01.2019 verbesserten Zurechnungszeiten, dann gibt es nichts weiter on top.
Und bezgl. der bereits erwähnten Neuberechnung eines Steuerfreibetrages sollte diese Anpassung im Jahr 2024 (wenn Sie Ihnen zusteht), abgewartet werden bzw. Sie die EM-Rente nicht vor Regelrentenalter in eine SB-Rente umwandeln. Denn dann wird Ihr neuer Freibetrag (ursprünglicher %-Satz des ersten Rentenbeginns) aus der Jahresrente 2025 neu berechnet. Ein Wechsel einer vorgezogenen Altersrente in Regelaltersrente würde nicht komplett neu berechnet werden, sondern nur noch angepasst. (§22 EStG).
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