Hallo "Claudia"!
Ihre zuständige Krankenkasse prüft mit Ihrer Rentenantragstellung, ob Sie die Voraussetzungen in der Krankenversicherung der Rentner erfüllen. Falls Sie diesbezüglich unsicher sind, fragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse telefonisch nach.
Falls Sie die Voraussetzungen in der Krankenversicherung der Rentner erfüllen, führt der Rentenversicherungsträge die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung ab.
Viele Grüße / Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung