Hallo Mal ne Frage,
am besten wenden Sie sich an die Widerspruchsstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund und fragen dort nach, wann Ihr Widerspruchsverfahren im Widerspruchsausschuss behandelt wird.
Der nächste Schritt nach Zurückweisung Ihres Widerspruches wäre dann eine Klage vor dem Sozialgericht.