Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Zurechnungszeit

von Walter09.11.2017 | 12:09
803 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, Ein Bekannter von mir der ist Finanzbeamter und hat gemeint dass die Zurechnungszeit zu 2/3 angerechnet wird. Bei ihm wäre das auch so. Wie berechnet sich die Zurechnungszeit tatsächlich? Wer kann mir helfen? Danke. Gruß

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 09.11.2017 | 12:39

Das Recht über die Berücksichtigung der Dauer der Zurechnungszeit hat sich mehrmals geändert. Nach dem RV-Leistungsverbesserungsgesetz mit Wirkung vom 01.07.2014 wurde die Zurechnungszeit vom 60. Lebensjahr auf das 62. Lebensjahr heraufgesetzt.

Mit dem EM-Leistungsverbesserungsgesetz vom 17.07.2017 wird mit Wirkung vom 01.01.2018 die Zurechnungszeit in Stufen bis zum 65. Lebensjahr verlängert.

Entscheidend für die Berücksichtigung (Dauer der Zurechnungszeit) ist der jeweilige Rentenbeginn der Rente. Erst bei einem ermittelten Rentenbeginn ab dem 01.01.2018 ist auch die verlängerte Zurechnungszeit nach dem EM-Leistungsverbesserungsgesetz zu berücksichtigen.

8 Antworten

Walteram 09.11.2017 | 12:49
Hallo Experten, Danke für die schnelle Antwort. Aber was ist mit den zweidrittel Zurechnungszeit? Könnten Sie vielleicht anhand eines kleinen Beispiel dies erklären? Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen
senf-dazuam 09.11.2017 | 13:30
Hallo Walter! In der gesetzlichen Rentenversicherung gab es eine Reihe von Änderungen im Laufe der Jahre. Aber die zwei Drittel sind eine reine beamtenrechtliche Regelung. Das hat mit der Rente nicht zu tun.
W*lfgangam 09.11.2017 | 19:47
Korrigierend: Die 2/3-Zurechnungszeit gab es tatsächlich bis 2000. BU/EU-Renten (auch ab 2001 ff. noch festgestellte), die vor/bis/nach dem 55. Lbj. begonnen haben, erhielten die 'Restzeit' ab 55 bis zum 60. Lbj. zu 2/3 als Zurechnungszeit. Gruß w.
W*lfgangam 09.11.2017 | 19:55
...und das wurde auch bei Beamten in deren Versorgung ('Frühpensionierung') so umgesetzt. Gruß w.
KSCam 09.11.2017 | 21:22
Und was lernen wir daraus: der Finanzbeamte soll sich damit begnügen etwas zu Steuer und Co zu "meinen". Seine "Meinung" zur Zurechnungszeit ist falsch oder längst veraltet. Wie Wolgang sagt gab es vor vielen Jahren mal die Zahl 2/3 in Zusammenhang mit der ZZ. Und genau deshalb sollte man sich bei den richtigen Stellen erkundigen. Gehts um die Rente, dann bei der DRV Gehts um die Wurst, dann beim Metzger, usw. Ausnahme: der Frisör, der weiß alles
senf-dazuam 10.11.2017 | 09:19
Hallo W*lfgang! Auch wenn ich Ihr Wissen sonst sehr schätze (wenn auch die Informationen oft in/an/um verschachtelten Konstruktionen verborgen werden), kann ich mich nur an 1/3 erinnern. Die Zurechnungszeit beinhaltete vor 2001 1/3 der Zeit zwischen dem 55. und dem 60. Lebensjahr. Es gab Übergangsregelungen bis 2003, dann bildete der 60. Geburtstag das Ende der Zurechnungszeit. Leider lässt sich die Historie des § 59 mittels buzer.de nicht mehr so weit zurückverfolgen. Aber: http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_… "...Soweit nach § 59 SGB VI in der Fassung bis zum 31.12.2000 die über das 55. Lebensjahr hinausgehende Zurechnungszeit nur zu einem Drittel anzurechnen war, galten folgende Besonderheiten: ..."
modi1969am 12.11.2017 | 11:32
Hallo, soweit ich mich erinnere, wurde die Zurechnungszeit zunächst auf das 55. LJ begrenzt. Dann gab es die Anrechnung der Zeit von 55-60 zu einem Drittel und - wenn ich mich richtig erinnere - zunächst auch noch die Anrechnung der Zeit zwischen 55 und 60 zu 2/3, bevor sie dann auf 60 und seit 01.07.2014 auf 62 verlängert wurde. Ab 2018 dann schrittweise auf 65...
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026