Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenDas Recht über die Berücksichtigung der Dauer der Zurechnungszeit hat sich mehrmals geändert. Nach dem RV-Leistungsverbesserungsgesetz mit Wirkung vom 01.07.2014 wurde die Zurechnungszeit vom 60. Lebensjahr auf das 62. Lebensjahr heraufgesetzt.
Mit dem EM-Leistungsverbesserungsgesetz vom 17.07.2017 wird mit Wirkung vom 01.01.2018 die Zurechnungszeit in Stufen bis zum 65. Lebensjahr verlängert.
Entscheidend für die Berücksichtigung (Dauer der Zurechnungszeit) ist der jeweilige Rentenbeginn der Rente. Erst bei einem ermittelten Rentenbeginn ab dem 01.01.2018 ist auch die verlängerte Zurechnungszeit nach dem EM-Leistungsverbesserungsgesetz zu berücksichtigen.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.