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Zur Experten-Antwort springenHallo `Respekt`,
vielen Dank für die lobenden Worte und
hallo `chi`, ich kann Ihnen bestätigen, dass Ihr Verständnis der Zusammenhänge bei 99% Teilrente iVm weiteren Zeiten (idR wegen Pflege) vollkommen korrekt zu sein scheinen. In diesem Sinne allem einen charmanten Start in´s Jahr 2019
Hallo Jonny,
geiles Thema oder? Haben sie aber selber schon gemerkt :))
Ich versuch´s nochmal an ihrem Beispiel:
OKTOBER 2006 (Rentenbeginn)
Nehmen wir als Regelaltersrente 10 Entgeltpunkt (EP) seit 10/2006 an. Diese 10 Entgeltpunkte werden zu 10 persönliche Entgeltpunkte (pEP), da der Zugangsfaktor (ZF) einer Regelaltersrente bei 1,0 liegt. Also zahlen wir aus 10 pEP mal aktueller Rentenwert eine Rente.
JULI 2017 (99% Teilrente)
Die EP der Vollrente (bisher 10,0000) reduzieren sich auf 99%(=9,9000). Diese 9,9000 EP erhalten den ZF von 1,0000, da sie seit Rentenbeginn durchgehend beansprucht wurden (also keine Erhöhung des ZF an dieser Stelle). Nebenher zahlt die Pflegekasse Rentenbeiträge wegen der ausgeübten Pflege, welche an dieser Stelle noch bedeutungslos sind (welche aber eine Wertigkeit von 0,1299 EP haben sollen).
JULI 2018 (Rentenerhöhung lasse ich mal außen vor, geht hier nur um die weiteren EP aus der Pflege und die anschließende weitere 99% Rente)
Wichtig, und da liegt evtl. ihr Gedankenfehler: Ausgangspunkt einer Rentenberechnung ist ein 100% Vollrente. Also schauen wir uns die Vollrente doch mal an. Die liegt bei 10,0000 EP (bisherige Rente) plus 0,1299 (zusätzliche EP aus der Pflege), also insgesamt bei 10,1299 EP. Hiervon sollen ja nun weiterhin nur 99% beansprucht werden (was sinnvoll ist, wenn die Pflege weitergeführt wird). Also 99% der 10,1299 EP = 10,0286 EP
Diesen 10,0286 EP sind nun ZF zuzuordnen, wobei die am längsten beanspruchten EP vorrangig zu berücksichtigen sind.
also 9,9000 (bisherige 99%) behalten den ZF von 1,0000 (Ergebnis merken 9,9000 pEP)
weitere 0,1000 (bsiheriger 1% Verzicht) erhält einen erhöhten ZF, weil dieser Teil von 07/2018-06/2018 nicht in Anspruch genommen wurde. Also Erhöhung des ZF um 12*0,05 auf 1,0600 (Ergebnis merken 0,1060 pEP)
Jetzt müssen noch die verbleibenden EP (also 10,0286-9,9000-0,1000=0,0286 EP) einen ZF erhalten. Und leider können "nur" diese wenigen EP vom erhöhten ZF auf 1,705 profitieren. Also 0,0286*1,705 (Ergebnis merken 0,0487 pEP)
Aus den 99% EP haben wir alle via ZF pEP gemacht. Und aus diesen pEP (9,9000+0,1060+0,0487 =) 10,0547 pEP zahlen wir ab 07/2018 die neue 99% Teilrente.
Die Erhöhung (07/2017 zu 07/2018) beläuft sich also auf (9,9000 zu 10,0547 pEP) = 0,1547 pEP. Wenn man das jetzt in die EP zurückrechnet (geteilt durch 1,705) dann stehen hinter diesen pEP genau 0,0907 EP (obwohl die Wertigkeit der Pflege bei 0,1299 lag)
2 Hinweise noch dazu:
-> Rechenfehler in obiger Darstellung nicht auszuschließen
-> im nächsten Jahr (also 07/2019) kommt es dann fast centgenau zu der tats. erwartbaren RT-Erhöhung von zusätzlicher Pflegewertigkeit mal angenommenem erhöhten Zugangsfaktor (also zB 0,1299 mal 2 Halbjahre 2018 * 1,765 ZF dann ja nochmal 6% höher). Im schlimmsten Fall (sehr hohe Rente bei kleinen Pflegebeiträgen) kann das auch mal 2 Jahre dauern)
Ich hoffe ich hab das Thema jetzt nicht weiter verkompliziert.
Ja, dann zeigen Sie mir doch ganz einfach auf, wie viele persönliche Entgeltpunkte für die JUL2018-Rente vorhanden sind? Ja, ich bin sehr lange beratungsresistent. Siehe dazu auch einen meiner Beiträge in Sachen Rentenberechnung (soweit ich davon überhaupt etwas verstehe): https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/em-rente… Ich gebe mich allerdings zufrieden, wenn alles wieder im Lot ist (vgl. Änderungen seitens des Gesetzgebers im EM-Leistungsverbesserungsgesetz). https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/fachschu…Mit Ihrer Antwort weiß ich dann endlich, welcher der beiden Geister prinzipiell gewonnen hat.Wenn in ihrem neun Beispiel durchgehend eine Vollrente bezogen wird, stellt sich nicht die entscheidende Frage, welche Entgeltpunkte und Zugangsfaktoren vorrangig zu berücksichtigen sind. Daher sind die Beispiele überhaupt nicht vergleichbar und ihr bisheriges, falsches Beispiel wird auch nicht richtig. Jonny, sie sind ein ganz schlechter Verlierer!
Bin auch der Meinung, dass die Rechnung von "chi" nicht ganz so stimmt, leider hat sich seitdem kein Experte mehr dazu geäußert. kann dies nun nachgeholt werden, damit hier Klarheit herrscht? Vielen Dank!hallo `chi`, ich kann Ihnen bestätigen, dass Ihr Verständnis der Zusammenhänge bei 99% Teilrente iVm weiteren Zeiten (idR wegen Pflege) vollkommen korrekt zu sein scheinen.Lieber Experte, sind Sie sich wirklich sicher, dass die Antwort von @Chi vollkommen korrekt ist? Meines Erachtens wird die Rente ab 01.07.2018 nicht aus 9,9999 pEP geleistet, sondern aus 10,0049 pEP. Grund: Von den 9,9999 EP, die der neuen Teilrente zugrunde zu legen sind, wurden 0,099 EP in der Zeit von 07/2017 bis 06/2018 nicht in Anspruch genommen wurden. Der Zugangsfaktor erhöht sich für diese Entgeltpunkte daher von 1,0 auf 1,06. Somit ergeben sich 9,9 EP x 1,0 + 0,099 EP x 1,06 = 9,9 pEP + 0,1049 pEP = 10,0049 pEP. Hier das gleiche Spiel. Es wurden 0,01 EP von 07/2017 bis 06/2018 nicht in Anspruch genommen, daher erhöht sich der Zugangsfaktor für diese Entgeltpunkte von 1,0 auf 1,06. Persönliche Entgeltpunkte = 0,99 EP x 1,0 + 0,01 x 1,06 + 0,089 x 1,705 = 0,99 pEP + 0,0106 pEP + 0,1517 pEP = 1,1523 pEP. Ich bitte um Prüfung Ihrer Aussage, lieber Experte! Das wünsche ich auch!
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