Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo User Axolotl,
wie die User bereits vorgeschlagen haben, ist notwendig schnellstmöglich einen Beratungstermin in einer Auskunfts-und Beratungsstelle zu vereinbaren. In einem Beratungsgespräch können dann auch die entsprechenden Anträge zur Überprüfung, ob eine selbständige Tätigkeit vorliegt oder nicht aufgenommen werden.
Es sollte eine Klärung im Vorfeld erfolgen.
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