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Kindererziehungszeiten bei Verbeamtung

von wuxita15.02.2010 | 14:37
1732 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe drei Beitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung, sowie drei Jahre Kindererziehungszeit. Wenn ich nun verbeamtet werde, habe ich dann a) Anspruch auf gesetzliche Rente, oder b) wird die Kindererziehungszeit bei der Pension berücksichtigt und ich habe nur drei Beitragsjahre und somit keinen Anspruch auf gesetzliche Altersrente. Vielen Dank für Ihre Hilfe.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Da Sie die allgemeine Wartezeit bereits erfüllt haben, erhalten Sie später eine Regelaltersrente.

3 Antworten

Beamteram 15.02.2010 | 18:09
@experte: bitte hinzufügen:..., die von der Pension abgezogen wird.
Renten-Fachmannam 15.02.2010 | 19:33
Nicht "abgezogen" , sondern "angerechnet". Ich kenne mich bei Beamten-Ruhestandsbezügen nicht aus, kann mir aber vorstellen, dass ein Anrechnungsbetrag bei einer kleinen Regelaltersrente durchaus 0,00 EUR betragen kann bzw. niedriger als der Rentenbetrag ist.
dgam 16.02.2010 | 08:15
Hallo wuxita, die Kindererziehungszeiten werden nach gegenwärtigem Beamtenversorgungsrecht (Beamtenversorgungsgesetz - BeamtVG) vorrangig in der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt. Wenn Sie von den Kindererziehungszeiten aus der Rente keine Leistung erhalten sollten, weil Wartezeit nicht erfüllt, dann gibt es bei der Versorgung einen Kindererziehungszuschlag (§ 50a BeamtVG). (In dem Fall könnten Sie sich Ihre Eigenbeiträge zur gesetzlichen RV sicherlich irgendwann erstatten lassen.) Nach dem geschilderten Sachverhalt werden Sie aber wohl die Rente und die Versorgung parallel erhalten. Wenn die Summe beider Leistungen eine Höchstgrenze überschreitet, dann ruht die Versorgung in der übersteigenden Höhe (§ 55 BeamtVG).
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