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Experten-Antwort

Kurzarbeit in der Altersteilzeit

von Handelsgut20.03.2020 | 11:56
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15 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich befinde mich aktuell in der aktiven Phase des Blockzeitmodells in ATZ (jeweils 18 Monate aktiv / passiv); wegen der Covid-19 Auswirkungen wird mein Arbeitgeber wahrscheinlich Kurzarbeit einführen - welche Auswirkungen wird dies auf das Gehalt bzw. die Sozialversicherungsbeiträge und somit auf die spätere Rente haben?

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen Handelsgut,

bezieht ein Arbeitnehmer Kurzarbeitergeld, gilt das Entgelt für die vereinbarte Arbeitszeit als Arbeitsentgelt für die Altersteilzeitarbeit.

Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt aber nicht an Stelle des Arbeitgebers die Leistungen hinsichtlich der Aufstockung des Regelarbeitsentgelts um mindestens 20 vom Hundert und der zusätzlichen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

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13 Antworten

TomATZam 24.03.2020 | 11:05
Wie ist das zu interpretieren: Das Kurzarbeitsgeld entspricht auf jeden fall dem jetzigen ATZ-Entgelt - es wir aber von der Agentur für Arbeit bis dahin ergänzt - wenn der AG nur 60% davon bezahlt. Wer übernimmt die Aufstockung? Wer übernimmt die Aufzahlung der RV-Beiträge Ich freue mich . wenn Sie das präzisieren könnten
Bekanntam 24.03.2020 | 15:26
Ein sich in Altersteilzeit befindlicher Arbeitnehmer nimmt nicht an der Kurzarbeit teil Hoffe die Antwort ist so Ok Gruß
ATZ_KUGam 25.03.2020 | 08:38
Wo steht, dass §10 Abs. 4 Altersteilzeitgesetz nicht mehr gilt?
Gabriellaam 25.03.2020 | 12:56
Ich würde es auch gerne etwas einfacher beantwortet haben (aber ohne die Mitarbeiter*innen der RV zu beschimpfen, bei uns allen liegen die Nerven z. Zt. blank..) Mein Unternehmen bietet mir vor 4 Wochen ATZ ab 1. Juni 2020 an (ich habe noch nicht unterschrieben). Das bedeutet deutlich weniger Gehalt. Kann das durch Kurzarbeit noch weiter reduziert werden und welche Auswirkungen hätte es auf die spätere Rente? Da mehrere Koleg*innen betroffen sind, würde ich gerne die Antwort (oder den link mit der Antwort weitergeben). Bleibt bitte gesund und achtsam (auch mit der Wortwahl)
D.H.am 25.03.2020 | 13:00
denke es ist ausschlaggebend ob man beim Blockmodell in der aktiven oder der passiven Fase ist. Bei passiv sollte man nicht mehr betroffen sein, aber was ist in der aktiven Fase? 50% Gehalt ist ja schon eng, aber davon noch mal X-% wg. Kurzarbeit abziehen, wird wohl ziemlich eng..........
Georgam 25.03.2020 | 13:18
Ich bin bisher mit 40 WoStd. beschäftigt. Mein Arbeitgeber bietet mit ATZ an, aber ab 1. Mai nur mit 3o WoStd. Was ist jetzt die richtige "wöchentliche Arbeitszeit", die den Berechnungen für die Zukunft zugrunde gelegt wird? Und mit welcher Verschlechterung muss ich noch bei drohender Kurzarbeit rechnen? DanKe Georg
ATZ_KUGam 25.03.2020 | 14:17
Zitat von Georg anzeigenausblenden
Eine Absenkung der Arbeitszeit in der ATZ bzw. zum Beginn der ATZ ist möglich. Sofern in den letzten 24 Monaten vor der ATZ eine Erhöhung der Arbeitszeit stattgefunden hat, ist der Durchschnitt der letzten 24 als durchschnittliche Arbeitszeit für die ATZ (kann auf volle Stunden aufgerundet werden) heranzuziehen. Wenn Ihr Arbeitgeber die ATZ jetzt mit 30 Wochenstunden verfahren möchte, kann er dies machen. Die wöchentliche Arbeitszeit liegt dann bei 30 Stunden. Die Verteilung darf aber variieren. Über die gesamte Laufzeit der ATZ muss die bisherige Arbeitszeit mindesten halbiert sein. Darf also auch weniger betragen haben. Bei 30 Stunden/Woche richtet sich natürlich auch ihr Einkommen danach. Damit senken Sie Ihr Einkommen kräftig.
Frank R.am 26.03.2020 | 12:44
Ich bin in den letzten 8 Monaten der aktiven Phase der ATZ. Wenn nun 100 % Kurzarbeit erfolgt, was passiert mit dem vom Arbeitgeber bisher gezahlten Aufstockungsbeitrag? Wird der dann auch gekürzt? Vielen Dank vorab für eine verständliche Antwort.
atzleram 26.03.2020 | 13:05
Hallo "bekannt". s. weiter oben, danke für Ihre Antwort, das ist klar und deutlich. und folgendes an "Klartext" und "Gabriella", zuerst an "Klartext": Dann werde ich auch Klartext reden: Von solchen Besserwissern wie Sie, gibt es in dieser Republik weiß Gott zuviel. In der aktuellen Situation kann man derartig geschwollene Reden nun gar nicht gebrauchen! Offensichtlich haben Sie nicht verstanden, das es hier u.U. um Existenzen geht, sonst kann man nicht so impertinent antworten. An Gabriella: Niemand hat hier irgendwen beleidigt! Nur wenn man deutlich spricht, heisst das noch lange nicht, das man jemanden beleidigt. Dieses bis ins Mark betroffen sein, wenn man mal eine klare Aussage tätigt,geht mir gewaltig auf den Senkel. Das muss man aushalten können.Auch wenn 50Mio das gleiche sagen, heisst es noch lange nicht das es richtig ist (Zitat eines franz. Philosophen). MfG
Anneam 16.04.2020 | 14:01
Der Betrieb ist geschlossen. Der AN in Altersteilzeit wird nach Hause geschickt. Hat er weiterhin Anspruch auf Vergütung?
senf-dazuam 16.04.2020 | 14:08
Ich kann gut verstehen, dass Sie diese Frage haben, aber das hat mit Rentenrecht nichts mehr zu tun. Fragen Sie den Arbeitgeber, den Betriebsrat, die GEwerkschaft, einen Anwalt für Arbeitsrecht, ...
Siehe hieram 16.04.2020 | 14:52
Ein sich in Altersteilzeit befindlicher Arbeitnehmer nimmt nicht an der Kurzarbeit teil Hoffe die Antwort ist so Ok Gruß
Lesen Sie dazu auch einen ähnlichen Beitrag von heute https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/kurzarbe…
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