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Nebengewerbe

von Tobias24.05.2007 | 15:44
1789 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo liebe Fories, wie ist das, wenn ich versicherungspflichtig beschäftigt bin, in geringem Umfang Kapital- und Mieteinkünfte habe, und nun nebengewerblich eine zusätzliche Tätigkeit beginne: Ab welchem Umfang oder ab wann unterliegen die nebengewerblichen Einkünfte der SV? Die steuerlichen Aspekte sind mir bekannt. Vielen Dank für Eure Antwort!

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo, Tobias,

in der gesetzlichen Rentenversicherung sind Selbständige grundsätzlich nicht pflichtversichert. Doch es gibt Ausnahmen. Einige Selbständige sollten sich daher genau informieren, da sie meldepflichtig gegenüber ihrem Rentenversicherungsträger sind, z.B. Dozenten und Selbständige mit einem Auftraggeber.

Eine Versicherungspflicht als Selbständiger kann auch neben der Versicherungspflicht für eine abhängige Beschäftigung bestehen. Empfehlenswert ist hier eine Kontaktaufnahme mit einer der Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung. Hier kann alles weitere konkret besprochen werden.

1 Antworten

Bernhardam 24.05.2007 | 16:33
Neben einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung ist der erste, bei einem anderen Arbeitgeber ausgeübte Minijob (400 € Grenze) sozialversicherungsfrei. Alle anderen Beschaftigungsverhältnisse oder selbständigen Tätigkeiten sind in vollem Umfang wie ein Hauptberuf sozialversicherungspflichtig, soweit dafür die Sozialversicherungspflicht überhaupt vorgesehen ist. Bei einem selbständigen Gewerbetreibenden ist das in der Regel nicht der Fall, es gibt aber Ausnahmen und besondere Regeln für Beamte.
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