Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Rentenpunkte in der ALG1 Zeit

von Bernd Sedlaczek11.08.2016 | 14:24
1244 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich bin 60 Jahre alt. Seit 2014 schwerbehindert mit Grad der Behinderung 50. Mein Arbeitgeber kündigte mir zum 07/2016. Ich beziehe seit 08/2016 ALG1. Nach der ALG1 Zeit möchte ich vorzeitig in Rente gehen, leider mit 10,8% Abzug. Nun meine Frage: Werden in diesen 24 Monaten Arbeitslosigkeit Rentenpunkte angerechnet? Ich habe ja und nein gehört bzw. gelesen. Vielen Dank für die Antworten.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, 789789,

wie Wolfgang schon erwähnte, der Bezug des Arbeitslosengeldes 1 führt dazu, dass in dieser Zeit die Agentur für Arbeit aus dem Brutto-Arbeitslosengeld (Grundlage grds. 80% des bisher vorliegenden versicherungspflichtigen Einkommens vor der Arbeitslosigkeit) Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung abführt. Dies bedeutet, dass sich auch die Arbeitslosigkeit weiterhin positiv auf die Rentenhöhe auswirkt.

Sie geben an, dass Sie bereits 60 Jahre alt sind und seit 08/2016 Arbeitslosengeld beziehen. Wenn Sie das Arbeitslosengeld beziehen, bis Sie 62 Jahre alt sind, werden Sie bei Beantragung einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen nicht 10,8% Abschlag haben sondern weniger. 10,8% Abschlag haben Sie nur, wenn Sie mit 60 + 10 Monaten (Jahrgang 1956) in die Rente starten. Für jeden Monat, den Sie später in die Rente starten, verringert sich dieser Abschlag um 0,3%.

Voraussetzungen für die Gewährung einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen: 35 Jahre Wartezeit müssen erfüllt sein und der Grad der Behinderung von 50 muss am Tag des Rentenbeginns vorliegen. Wir empfehlen Ihnen zur Abklärung Ihrer individuellen Situation eine Beratung bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV in Ihrer Nähe.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

789789am 11.08.2016 | 15:05
Bei der Berechnung der Höhe der Rente fließen die Zeiten des Bezuges von Arbeitslosengeld rein. Schließlich werden davon ja auch Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt. Nur bei der Frage zur Erfüllung der Wartezeit von 45 Jahren gibt es Konstellationen (bewusst vereinfacht ausgedrückt) bei der die Zeiten des Bezuges von Arbeitslosengeld nicht hinzugezählt werden. Aber das ist nur eine Frage nach der Wartezeit - nicht nach der Höhe der Rente (muss man beides getrennt betrachten). Für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen zählen jedenfalls die Zeiten des Bezuges von Arbeitslosengeld mit rein, um die wartezeitrechtlichen Voraussetzungen (= 35 Jahre) zu erfüllen.
W*lfgangam 11.08.2016 | 20:48
Hallo Bernd Sedlarczek, es werden 80 % des bisherigen versicherungspflichtigen Entgelts als fiktives Entgelt angerechnet und dementsprechend auch 80 % der bisherigen Punkte. Gruß w.
Bernd Sedlaczekam 12.08.2016 | 11:01
Recht herzlichen Dank für die wirklich guten Expertenantworten. Ich bin begeistert. Viele Grüße Bernd
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026