Hallo Tweezel,
nein, eine Zusammenlegung der Beitragszeiten ist nicht möglich. Grundsätzlich gilt hier: Beiträge, die Sie in den Mitgliedstaaten der EU gezahlt haben, verbleiben beim dortigen Versicherungsträger. Jeder einzelne Mitgliedstaat, in dem Sie versichert waren, zahlt Ihnen eine Rente, wenn Sie die dortigen Voraussetzungen erfüllt haben.
Erfüllen Sie die Voraussetzungen in einem Mitgliedstaat nicht, werden auch die Zeiten in den anderen Mitgliedstaaten berücksichtigt. So können Sie vielleicht doch noch eine Rente erhalten. Für den deutschen Rentenanspruch werden alle Zeiten, die Sie in anderen Mitgliedstaaten zurückgelegt haben und die nicht mit deutschen Zeiten zusammentreffen, zusätzlich berücksichtigt. Es zählen alle Zeiten, die Sie bis zum deutschen Leistungsfall (zum Beispiel dem Eintritt der Erwerbsminderung) zurückgelegt haben.
Sie müssen Ihre Rente auch nicht in jedem Staat gesondert beantragen. Stellen Sie Ihren Rentenantrag in einem Mitgliedstaat der EU, gilt er gleichzeitig als Antrag auf Rente in allen anderen Mitgliedstaaten der EU, in denen Sie Versicherungszeiten zurückgelegt haben.
Weiter Informationen hierzu erhalten Sie insbesondere auch in folgenden Broschüren:
„Meine Zeit in Luxemburg – Arbeit und Rente europaweit“ unter
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/02_international/europaeische_vereinbarungen/49_meine_zeit_in_luxemburg.pdf?__blob=publicationFile&v=16
sowie
„Leben und arbeiten in Europa“ unter
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/02_international/europaeische_vereinbarungen/01_leben_und_arbeiten_in_europa.pdf?__blob=publicationFile&v=27