Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Wechsel von Teilrente auf höhere Teilrente

von Avente12.06.2022 | 14:49
265 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, derzeit beziehe ich eine Teilrente in Höhe von 10 %. Die Teilrente kann bis zu 99 % (laut neuem Urteil sogar 99,99%) festgelegt werden. Wie flexibel bin ich in der Gestaltung der Auszahlungshöhe? Als Beispiel: Ich beantrage am 27.06 eine Anpassung meiner Teilrente von 10 % auf 99 %. Würde damit eine Anpassung der Auszahlungshöhe bereits ab dem 01.07 erfolgen? Falls ich am 15.07 nun plötzlich entscheiden sollte meine Teilrente auf 10 % zu belassen, kann ich das im Nachgang noch ändern? bzw. wie lange wäre das noch rückwirkend änderbar? Danke im Voraus für eure Antworten!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Avente,

wir schließen uns den Vorrednern an:

ein Wechsel der Teilrentenhöhe ist grundsätzlich monatlich möglich. Bitte bedenken Sie allerdings, dass die entsprechende technische Umsetzung in der Regel einige Zeit in Anspruch nehmen wird.

Eine rückwirkende Änderung ist nicht möglich; allerdings kann ein einmal gestellter Antrag auch wieder zurückgenommen werden.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

Schadeam 12.06.2022 | 14:55
Sie können das letztlich von Monat zu Monat ändern,..... Wenn Sie die Sachbearbeitung ärgern wollen 12 mal im Jahr....nur welchen Sinn sollte ein mehrfacher Wechsel ergeben? Wenn Sie das jeweilige Geld auch noch pünktlich gezahlt haben wollen sollte die entsprechende Mitteilung mindestens 4 -6 Wochen vorher bei der DRV sein....
Aventeam 12.06.2022 | 15:28
Zitat von Schade anzeigenausblenden
Okay, aber um auf das konkrete Beispiel von mir einzugehen. - Antrag auf Änderung am: 27.06 wird damit die Auszahlungshöhe bereits am 01.07 angepasst? (ob aufgrund der Kurzfristigkeit, das ganze rückwirkend passiert, sei mal dahingestellt). - Könnte ich im Laufe des Juli falls (aus welchen Gründen auch immer) mein Antrag auf Änderung zurückziehen bzw. anpassen, dass zum 01.07 nach wie vor die Teilrente in Höhe von 10 % fließt?
Schlaubiam 12.06.2022 | 17:07
Nein. Sie könnten im Juli nur eine Änderung ab August beantragen. Rückwirkend kann man keine Teilrente auf Antrag ändern
KSCam 12.06.2022 | 17:40
Sollen wir Ihre Prüfungsfragen für Sie lösen? Praxustauglich sind solche erfundenen Beispiele ja kaum. LG
Aventeam 12.06.2022 | 22:35
Okay, das heißt, ein solcher Antrag wäre dann auch nicht zurückziehbar ?
KSCam 12.06.2022 | 23:26
Den 1. Änderungsantrag können Sie in der Widerspruchsfrist zurücknehmen, dann sind Sie wieder bei den 10%. Aber dann halt erst wieder zum Folgemonat ändern, dann sind wir wohl irgendwann im September/ Oktober
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026