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Experten-Antwort

Witwenrente - Thailand

von Thailand17.12.2010 | 11:43
1970 Ansichten
3 Antworten

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Die DRV lässt im Turnus von 12 Monaten überprüfen, ob die Rentempf. noch unter den Lebenden. Dieser Akt erfordert die Vorsprache bei der Deutschen Botschaft in Bangkok. Mitunter jedoch ist die Anreise hin zur DB eine 1 - 2 tägige Tortur. Frage;. könnte diese Bescheinigung nicht auch durch die örtlichen Rathäuser / Meldebehörden erfolgen. Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Für die Auszahlung einer Rente an Berechtigte im Ausland ist die regelmäßige Vorlage einer Lebensbescheinigung mit dem Nachweis der Staatsangehörigkeit des Rentenberechtigten erforderlich.

Lebensbescheinigungen können von den amtlichen deutschen Vertretungen im Ausland (Botschaften, Gesandtschaften, Konsulaten) beglaubigt werden.

Es genügt aber auch, wenn diese Lebensbescheinigungen durch ausländische Ortsbehörden (z.B. Polizeiposten) oder angesehene deutsche Vereine, ortsansässige deutsche Geistliche bzw. Rechtsanwälte oder Notare, Banken, Krankenhäuser oder dem Roten Kreuz ausgestellt werden.

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2 Antworten

Opa Joam 17.12.2010 | 12:33
könnte es passieren,dass die Zahl der über Hundertjährigen Witwen drastisch ansteigt.
Thailandam 17.12.2010 | 13:28
Nun ja :-) nicht Sämtliche sind in TH korupt. So gesehen könnte man Selbiges auch für die Türkei gelten lassen. Hier weit schlimmer noch - in Bezug auf das Gesundheitswesen. Auch dort werden einige Omas und Opas am Leben gehalten.
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