Für die Auszahlung einer Rente an Berechtigte im Ausland ist die regelmäßige Vorlage einer Lebensbescheinigung mit dem Nachweis der Staatsangehörigkeit des Rentenberechtigten erforderlich.
Lebensbescheinigungen können von den amtlichen deutschen Vertretungen im Ausland (Botschaften, Gesandtschaften, Konsulaten) beglaubigt werden.
Es genügt aber auch, wenn diese Lebensbescheinigungen durch ausländische Ortsbehörden (z.B. Polizeiposten) oder angesehene deutsche Vereine, ortsansässige deutsche Geistliche bzw. Rechtsanwälte oder Notare, Banken, Krankenhäuser oder dem Roten Kreuz ausgestellt werden.