Hallo Zeitwert,
ja, das sehen Sie prinzipiell richtig. Werden Arbeitsentgeltbestandteile in ein Arbeitszeitkonto oder Wertguthabenkonto eingebracht, liegt Arbeitsentgelt und damit zu berücksichtigender Hinzuverdienst insoweit erst dann vor, wenn aus den angesparten Konten Zahlungen an den Arbeitnehmer erfolgen.