Frankfurt (dpa/tmn). Viele Fondsanleger müssen damit rechnen, dass die depotführende Bank in den nächsten Wochen die sogenannte Vorabpauschale einzieht. Darauf macht der Fondsverband BVI aufmerksam. Diese Pauschale wurde mit dem Investmentsteuergesetz 2018 eingeführt.
Die Vorabpauschale wird fällig bei thesaurierenden Fonds, also Fonds, die die Erträge nicht an die Anleger ausschütten, sondern wieder anlegen. Investierte Anleger müssen hier jährlich eine fiktive Steuer auf die Wertsteigerungen ihres Fonds bezahlen.
Sie kann nur maximal so hoch sein wie die tatsächliche Wertsteigerung eines Fonds im Kalenderjahr zuzüglich der Summe der Ausschüttungen. Werden die Fondsanteile verkauft, wird die gezahlte Steuer auf die Vorabpauschale mit der bei Verkauf fälligen Abgeltungsteuer verrechnet.
Automatische Abbuchung vom Konto
Die Höhe der Vorabpauschale wird von der depotführenden Stelle ermittelt und dann zu Beginn des Jahres automatisch von dem Konto der Anleger abgebucht. Allerdings nur, wenn der Sparerpauschbetrag ausgeschöpft wird. Dieser Freibetrag liegt bei 801 Euro für Singles und 1.602 Euro für Paare. Der entsprechende Freistellungsauftrag an die Bank sollte daher noch angepasst werden.
Wichtig: Sollte das Konto keine ausreichende Deckung für die Pauschale aufweisen, darf die Bank für die Steuer auch den Dispokredit nutzen, sofern der Anleger im Vorfeld nicht schon widersprochen hat, erläutern die Experten.
