Ihre-Vorsorge Logo

Bei einer Scheidung auch an Versicherungen denken

Nach der Trennung kann Versicherungsschutz verloren gehen. Worauf Ex-Partner achten sollten.

Autor / Quelle

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Paar im Streit steht voneinander abgewandt und schaut aus dem Fenster. Bild: IMAGO / allOver-MEV / imago stock&people

© Nicht definiert

Hamburg (kr). Rund 140.000 Ehen werden pro Jahr in Deutschland geschieden. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes waren es 2022 mit 137.353 etwas weniger als im Durchschnitt der Vorjahre. Bei einer Trennung müssen nicht nur Rentenansprüche, Erspartes und der Hausrat auseinanderdividiert werden. Auch die gemeinsamen Versicherungsverträge sollten überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Darauf weist der Bund der Versicherten (BdV) in Hamburg hin

Vorstandsmitglied Bianca Boss sagt dazu: “Eine Scheidung oder die Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft kann sich auf den Versicherungsschutz auswirken. Und zwar unabhängig von der ordentlichen Kündigungsfrist eines Versicherungsvertrags.” Der BdV nennt verschiedene Punkte, auf die die künftigen Ex-Partner am besten schon vor der endgültigen Trennung achten sollten.

Namensänderung: Nimmt einer der Partner seinen Geburtsnamen wieder an und zieht in eine andere Wohnung, müssen dem Versicherer der geänderte Name und die neue Anschrift mitgeteilt werden. Ansonsten können es passieren, dass Post von Versicherer nicht ankommt. Laut Gesetz gelte sie aber als zugestellt. Ein Problem, wenn zum Beispiel Rechnungen nicht bezahlt werden.

Versicherungsnehmer/in: Bei einer Trennung müsse auch entschieden werden, “wer die gemeinsamen Versicherungsverträge fortsetzen will oder kann”, sagt Boss. Für die oder den im Versicherungsschein genannten Versicherungsnehmer/in sei es einfach: Sie oder er führt den Vertrag fort. Wer den Vertrag nicht fortsetzen könne, müsse sich um einen neuen Versicherungsschutz kümmern.

Versicherungsschutz: Als eines der “größten Risiken bei einer Scheidung” bezeichnet der BdV den Verlust des Versicherungsschutzes, ohne dass man davon etwas mitbekommt. Beispiel mitversicherte Partner in der Privathaftpflichtversicherung. Eheleute seien anders als Unverheiratete oftmals ohne konkrete Nennung mitversichert. Sie bleiben oftmals auch bei einer Trennung mitversichert, solange die Ehe noch besteht. Es sei denn, der andere Partner nenne der Versicherung in der Zwischenzeit eine andere mitversicherte Person. 

Daher rät der BdV, mitversicherte Personen sollten sich schnellstmöglich um einen eigenen Privathaftpflicht-Vertrag kümmern. Das gelte für Verheiratete und Unverheiratete. Auch der Versicherungsschutz für weitere mitversicherte Personen wie Kinder sollte sichergestellt sein.

Mitglieder des BdV können sich für eine kostenfreie, individuelle Beratung jederzeit an den Verbraucherschutzverein wenden. Für Nicht-Mitglieder hat der BdV das gebührenpflichtige Verbrauchertelefon 09001-737300 (2,40 Euro/Minute aus dem deutschen. Festnetz) eingerichtet.

Mehr zum Thema


Weitere Artikel

Time
2 Minuten

Wärmepumpe statt Ölheizung, Elektroauto statt Verbrenner: Millionen Haushalte investieren bereits in die Energiewende. Doch in vielen Fällen scheitert es am Geld.

Time
2 Minuten

Die festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer in Deutschland erreicht einen Rekordwert. Was steckt hinter dem starken Anstieg im vergangenen Jahr?

Time
2 Minuten

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben nach Abzug der Teuerung im Schnitt mehr Geld in der Tasche. Das ist eine gute Nachricht für die Konjunktur. Doch die vielen Krisenjahre wirken nach.

Time
2 Minuten

Im vergangenen Jahr wurden laut „Bau-Monitor“ fast 85.000 Wohnungen weniger gebaut als 2023. Mit Folgen für die gesamte Wirtschaft.

Time
2 Minuten

Mehr Geld im Portemonnaie für Millionen Beschäftigte: Bisher sieht es danach aus, als würden die Tariflohnerhöhungen im laufenden Jahr die Inflation schlagen. Doch es gibt noch einige Fragezeichen.

Time
2 Minuten

Die Steuererklärung lässt sich auch nach dem Absenden noch korrigieren - bestenfalls reagiert man sofort, sobald man den Fehler bemerkt. Was konkret gilt und wie Betroffene vorgehen.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026