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Bei Problemen mit dem Kredit: Restschuldversicherung prüfen

Wer einen Kredit aufnimmt, schließt oft auch eine Restschuldversicherung ab. Bei Jobverlust: Prüfen, ob die Police einspringt.

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Rückansicht eines Mannes in weißem T-Shirt und Jeanshose, der seine leeren Hosentaschen zeigt.

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Düsseldorf (dpa/tmn). Wer wegen geringeren Einkünften einen laufenden Kredit nicht mehr bedienen kann, gerät leicht in Schwierigkeiten. Geldinstitute bieten in solchen Fällen oft an, die Ratenzahlungen zu stunden. Bevor Kunden ein solches Angebot annehmen, sollten sie aber prüfen, ob sie eine Restschuldversicherung haben, die einspringen kann, rät die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Diese Policen werden oft bei Abschluss eines Kredites verkauft. Ob so eine Versicherung abgeschlossen wurde, steht im Kreditvertrag. Wann sie zahlen muss, steht in den Geschäftsbedingungen. Abgesichert sind mit der Restschuldversicherung Risiken wie Todesfall, Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit. Wer also seinen Job verloren hat, kann die Police eventuell in Anspruch nehmen.

Versicherungsbedingungen haben oft Einschränkungen

Ein Test der Stiftung Warentest von Restschuldversicherungen bei 25 Banken für die Zeitschrift „Finanztest“ (12/2020) zeigt: Die Policen greifen im Ernstfall oft nicht, denn die Versicherungsbedingungen enthalten viele Einschränkungen.

So bewerteten die Tester die Bedingungen im Falle von Arbeitsunfähigkeit in 15 von 25 Fällen als mangelhaft. Denn oft findet sich in den Bedingungen die sogenannte abstrakte Verweisung. Laut dieser Klausel kann der Versicherer die Leistung verweigern, wenn der Versicherungsnehmer trotz Gesundheitsproblemen in einem ähnlichen Beruf arbeiten könnte.

Versicherung kann auch gekündigt werden

Bei Arbeitslosigkeit zahlen Versicherer häufig nur, wenn sie unverschuldet ist. 17 der 25 Banken schneiden für diese Absicherung nur „ausreichend“ oder „mangelhaft“ ab, insbesondere weil die Zeit, in der gezahlt wird, beschränkt ist.

Wer eine Restschuldversicherung hat, die jetzt aber nicht zahlt, sollte prüfen, ob er die Versicherung kündigen kann, rät die Verbraucherzentrale NRW. Dadurch kann dauerhaft die monatliche Kreditrate gesenkt werden. Da Kredit und Versicherung zwei verschiedene Verträge sind, sollte eine Kündigung der Versicherung keine Auswirkungen auf das Darlehen haben.

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