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Bundestag ebnet Weg für Entlastungsprämie an Beschäftigte

Als Reaktion auf gestiegene Kosten durch den Iran-Krieg ermöglicht die Koalition eine steuerfreie Krisenprämie für Arbeitnehmer. Die Wirtschaft hat aber schon verhalten reagiert.

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Plenarsaal des Bundestages in Berlin mit leeren Stühlen. Bild: IMAGO / imagebroker

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Berlin (dpa). Der Bundestag ebnet den Weg für eine steuerfreie Entlastungsprämie von bis zu 1.000 Euro an Beschäftigte. Das Parlament beschloss mit den Stimmen der schwarz-roten Koalition eine Änderung des Einkommensteuergesetzes. Der Bundesrat muss noch zustimmen, geplant ist das am 8. Mai.

Konkret sollen Arbeitgeber Beschäftigten in diesem Jahr sowie bis zum 30. Juni 2027 eine steuerfreie „Entlastungsprämie“ von bis zu 1.000 Euro zahlen können. Zur Begründung heißt es im Gesetzentwurf, der Iran-Krieg habe massive wirtschaftliche Verwerfungen mit sich gebracht und werde für viele Bürgerinnen und Bürger in Deutschland zunehmend zu einer großen Belastung. 

Freiwillige Leistung von Arbeitgebern

Es handelt sich um eine freiwillige Leistung von Arbeitgebern. Der CDU-Abgeordnete Fritz Güntzler sagte im Bundestag, der Staat könne kein Unternehmen verpflichten, diese Leistung zu erbringen.

Fraglich ist, ob viele Beschäftigte die Prämie bekommen. Denn Wirtschaftsverbände reagieren sehr zurückhaltend: Aufgrund der schwachen Konjunktur könnten sich viele Firmen eine solche Prämie nicht leisten. Aus Sicht des DGB kann die Prämie Tarifverhandlungen gut flankieren – aber nur, wenn sie zusätzlich zum normalen Lohn gezahlt werde. Gewerkschaften warnen zugleich davor, dass Einmalzahlungen wie die Prämie als Ersatz für echte Entgelterhöhungen genutzt werden.

Vorbild der Prämie sind Regelungen während der Corona-Pandemie sowie in der Energiepreiskrise infolge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine.

Was die Entlastungsprämie den Staat kostet

Den Staat kostet die Steuerfreiheit laut Gesetzentwurf bis zu rund 2,8 Milliarden Euro, weil die Prämie beim Arbeitgeber als Betriebsausgabe abzugsfähig ist und der Arbeitnehmer sie nicht versteuern muss. Zur Gegenfinanzierung soll die Tabaksteuer erhöht werden. Einzelheiten dazu gibt es allerdings noch nicht.


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