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Das können Sie bei steigenden Energiepreisen tun

Verbraucher müssen Preissteigerungen nicht immer einfach hinnehmen. Welche Möglichkeiten es gibt.

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Frau sitzt mit Heizkostenabrechnung und Bargeld vor einem Heizkörper. Bild: IMAGO / Action Pictures

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Berlin (dpa/tmn). Viele Strom- und Gaskunden erwischt es derzeit kalt, wenn ihr Versorger sie über deftige Preissteigerungen informiert. Egal ob Grundversorgung oder Sondertarif: Die Preise schnellen fast ausnahmslos in die Höhe. Doch einfach so hinnehmen müssen Verbraucherinnen und Verbraucher das nicht.

Denn wer mit einer Preissteigerung bei seinem Strom- oder Gastarif konfrontiert ist, hat in der Regel ein Sonderkündigungsrecht. „Der Vertrag kann dann zu dem Zeitpunkt beendet werden, an dem die Preiserhöhung in Kraft tritt“, sagt Udo Sieverding, Bereichsleiter Energie bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Steigen die Preise also etwa zum 1. Januar, können Betroffene bis zum 31. Dezember kündigen. Bis zu diesem Zeitpunkt muss die Kündigung dann aber beim Versorger eingegangen sein. Über Preissteigerungen müssen Versorger mindestens einen Monat vor Eintritt der Erhöhung informieren.

Preisvergleich im Netz schafft Klarheit

Nur was ist dann die Alternative? Womöglich ein anderer Versorger. Preisvergleiche können dabei helfen, günstigere Wettbewerber zu identifizieren – etwa bei gängigen Vergleichsportalen im Netz. Aber Achtung: Der Grundversorgungstarif ist dort nicht immer zu finden, im Zweifel muss man diesen separat herausfinden.

In Regionen, in denen die Grundversorgung günstiger ist als die Sondertarife, sollten Strom- und Gaskunden erwägen, sich in die Grundversorgung fallen zu lassen, rät Verbraucherschützer Sieverding. Allerdings: Der Fachmann schätzt, dass die Preise in der Grundversorgung über kurz oder lang weiter anziehen und sich dem Niveau der Sonderverträge angleichen. „In einigen Tarifgebieten wird das bereits zum Jahreswechsel Realität.“

Ist der Arbeitspreis angemessen oder nicht?

Die Ursache dafür sieht Sieverding nicht nur in gestiegenen Beschaffungskosten. „Der Verdacht liegt nahe, dass einige Energieversorgungsunternehmen die Preisbremsen – und damit verbundene Wettbewerbshemmung – ab Januar nutzen, um überzogene Preiserhöhungen durchzusetzen“, sagt der Verbraucherschützer. Seiner Einschätzung nach gönnten sich einige Grundversorger eine größere Risikomarge, während andere die Preise nur moderat erhöhten.

Das Problem: Ob die Arbeitspreise, die Endverbraucher zahlen sollen, angemessen sind oder nicht, können sie selbst nicht feststellen. Das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundeskartellamt haben solche Missbräuche mit überzogenen Risikomargen laut Sieverding im Visier und wollen diese begrenzen, wenn nötig auch rückwirkend.

Erst einmal abwarten

In Fällen, in denen Endkunden tatsächlich überhöhte Energiepreise gezahlt haben sollten, würden zu viel berechnete Kosten automatisch erstattet. Davon geht jedenfalls Sieverding aus. Er empfiehlt Verbraucherinnen und Verbrauchern daher, zunächst einmal abzuwarten. Er hält wenig von der Empfehlung, als Betroffener Widerspruch einzulegen und Zahlungen unter Vorbehalt zu leisten. „Diese Bürokratie sollten wir den Kunden und Versorgern ersparen.“

Sieverding geht davon aus, dass mit den teils drastischen Preiserhöhungen zum Jahreswechsel der Höhepunkt erreicht ist. Fraglich sei vielmehr, wie lange die Tarife auf diesem hohen Niveau bleiben. „Das könnte zwei Jahre so bleiben, aber wenn das Wetter, die Weltpolitik und der Wettbewerb mitspielen, kann es auch im nächsten Sommer wieder runter gehen.“

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