Düsseldorf (vz). Hohe Renditen und dauerhaftes „passives Einkommen“: Für so genannte Schneeballsysteme wird mit beeindruckenden Gewinnspannen geworben – inzwischen meist online und in sozialen Netzwerken. Die Verbraucherzentrale informiert.
Was ist ein Schneeballsystem?
Als Schneeballsystem werden Geschäftsmodelle bezeichnet, die eine ständig wachsende Anzahl an Teilnehmern brauchen, um zu funktionieren. Für die bekommt man ein „Kopfgeld“, analog einem den Hang hinab rollenden und dabei stetig anwachsenden Schneeball.
Gewinne für Teilnehmer entstehen beinahe ausschließlich dadurch, dass sie neue Teilnehmer werben, die wiederum Geld investieren, ohne jegliche Dienstleistung oder ein Produkt zu erhalten. Eine rasante Verbreitung bringt wie ein Strohfeuer Geld ins System. Es ist aber auch genauso schnell wieder raus aus diesem System. Das Wachstum an Neumitgliedern kann gar nicht lange anhalten.
Welche Risiken bergen Schneeballsysteme?
Auf längere Zeit sind Schnellballsysteme aber gar nicht angelegt. Wirklich profitieren können nur diejenigen, die das Ganze losgetreten haben und Beteiligungen kassieren. Alle anderen verlieren wahrscheinlich sogar ihren Einsatz.
Verbraucherinnen und Verbraucher beschwerten sich bereits 2018 über Anbieter, die mit Geschäften zu Kryptowährungen in dubiose Investitionen locken. Auch hinter solchen Angeboten könnten sich Schneeballsysteme verbergen.
Für jeden neuen Teilnehmer lockt ein „Kopfgeld“
Recherchen des Marktwächterteams aus dem Jahr 2018 ergaben außerdem, dass bei Facebook ein Like unter einem Beitrag genügte, um direkt vom Anbieter kontaktiert zu werden. Über den Facebook-Messenger wiederum wurden zum Beispiel Handynummern ausgetauscht, die Zutritt zu WhatsApp-Gruppen verschaffen. Die Marktwächter-Experten der Verbraucherzentrale Hessen warnten deshalb schon 2018 vor betrügerischen Angeboten, die sich online als simple, seriöse und renditestarke Geldanlage präsentieren.
Auch über Dating-Portale werden Verbraucherinnen und Verbraucher in riskante Investitionen gelockt. So ist den Verbraucherzentralen ein Fall bekannt, in dem eine Frau versuchte, einen Mann, den sie über Tinder und Telegram kennengelernt hatte, zu überreden, in digitales Gold zu investieren. Dafür musste der Mann einer Telegram-Gruppe beitreten und der Frau Geld schicken. Als er sich weigerte, wurde er aus der Gruppe entfernt.
