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Finanzaufsicht warnt vor unseriösen Finanz-Coachings im Internet

Bafin: Für Influencer in Sachen Geldanlage und Altersvorsorge gibt es keine verbindlichen Vorgaben.

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Finanzcharts und Aktienkurven vor Börsenkursen mit Stapeln von Münzen im Vordergrund.

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München (tö). Wer sich per Internet in Sachen Geldanlage und Altersvorsorge schlau machen will und dafür Online-Finanz-Coachings oder Workshops nutzt, sollte aufpassen, nicht auf dubiose Angebote hereinzufallen. Darauf hat die deutsche Finanzaufsicht Bafin aufmerksam gemacht. Dubiose Coaching-Angebote seien oft mit überzogenen Werbeversprechen verbunden, wie hohen zweistelligen Renditen, oder mit angeblichen Geheimtipps oder Strategien, „die bislang vermeintlich nur einem bestimmten Personenkreis vorbehalten gewesen sein sollen“, warnen die Finanzaufseher. Zu erkennen seien unseriöse Anbieter auch am Personenkult „um die Betreffenden, die sich in den Mittelpunkt stellen und feiern lassen“, an Zusatzseminaren und Kursen, die zusätzlich zum Coaching gebucht werden müssen, sowie dem Drängen der Anbieter, den Coaching-Vertrag schnell abzuschließen.

Sie heißen Online-Finanz-Coachings, Mentorings und Workshops und werden von sogenannten Influencern und Influencerinnen auf Youtube, Tiktok, Twitch, Pinterest oder im klassischen Internet angepriesen. Häufig geht es dabei um das Mindset, also die Einstellung zum Geld und zum Sparen. Darunter sind auch seriöse Angebote, die laut Bafin „einen Mehrwert bringen“. Die Finanzaufseher warnen aber: „Für die Coaching-Qualität, Inhalte, Form und das Fachwissen der handelnden Personen gibt es keine verbindlichen Vorgaben.“ 

Bei angeblichen Erfolgsgeschichten skeptisch bleiben

Nach Angaben der Finanzaufsicht sind Finanz-Coaching für die Anbieter „ein lukratives, meist risikoloses Geschäftsmodell. Für die Coaching-Dienstleistung, beispielsweise die Richtigkeit der Tipps, haften sie in der Regel nämlich nicht“. Ein Haftungsrisiko bestehe lediglich für die wenigen Branchenangehörigen, die ein erlaubnispflichtiges Geschäft erbringen, wie beispielsweise die Anlageberatung im Sinne des Kreditwesengesetzes. Auch gebe es „keine Anforderungen an das Können“ der Anbieter. „Wer möchte, darf sich beispielsweise Coach beziehungsweise Coachin oder Mentor beziehnungsweise Mentorin nennen“, so die Bafin. Nur diejenigen, die ihre Leistung als „Coaching“ bewerben, hierbei aber Anlageberatung oder Finanzanlagenvermittlung erbringen, müssten nachweislich Fachwissen zu finanziellen Fragen haben. 

Die Finanzaufsicht empfiehlt außerdem, sich nicht vom sogenannten Storytelling blenden zu lassen, eine „Marketingmethode, die viele Influencerinnen und Influencer sehr häufig nutzen“. Oft sei dabei nur schwer erkennbar, „ob die Coaches von echten Erfahrungen berichten oder eine nur zum Teil wahre oder frei erfundene Geschichte einsetzen, um ihr Produkt zu vermarkten“. 

Die Finanzaufsicht rät deshalb: 

  • Lassen Sie sich in Vorgesprächen und Testcoachings erklären, wie die Betreffenden ihre Kompetenzen erworben haben.
  • Stellen Sie Testfragen, um zu prüfen, wie tief sie wirklich in der Materie sind. Suchen Sie sich ausgewiesene Fachleute aus – schließlich geht es um Ihr Geld.
  • Lassen Sie sich nicht durch psychologische Kniffe aufs Glatteis führen.
  • Vergleichen Sie die Kosten beziehungsweise Honorare.
  • Denken Sie an mögliche finanzielle Eigeninteressen der Anbietenden.

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