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Geld reicht nicht mehr fürs Pflegeheim – was tun?

Pflege im Heim wird immer teurer und teurer - das zeigt auch eine aktuelle Auswertung. Welche Möglichkeiten haben Pflegebedürftige, wenn sie die Kosten selbst nicht mehr stemmen können?

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Seniorin sitzt im Nachthemd auf der Bettkante in ihrem Pflegeheimzimmer.

© Nicht definiert

Düsseldorf (dpa/tmn). 3.245 Euro im Monat: So viel müssen Pflegebedürftige im ersten Jahr im Pflegeheim im bundesweiten Schnitt aus eigener Tasche zahlen. Das zeigt eine Auswertung des Verbands der Ersatzkassen mit Stand zum 1. Januar. Das sind 261 Euro mehr als noch vor einem Jahr.

Doch was, wenn das Geld für die Pflege im Heim nicht mehr reicht - etwa weil eine Entgelterhöhung der Einrichtung ins Haus flattert? 

Deswegen müssen sie aber nicht aus dem Heim ausziehen. Denn es gibt staatliche Zuschüsse. „So besteht etwa die Möglichkeit, beim Sozialamt Hilfe zur Pflege zu beantragen“, sagt Verena Querling von der Verbraucherzentrale NRW.

Reicht das Geld nicht aus, um die Pflege im Heim zu finanzieren, springt dann das Sozialamt ein. Wichtig: Sollten Pflegebedürftige bis dahin Schulden gemacht haben, um die Heimkosten zu bezahlen, werden diese nicht übernommen, so die Verbraucherzentrale.

Ebenfalls gut zu wissen: Anspruch auf Hilfe zur Pflege besteht erst, wenn man sein Vermögen aufgebraucht hat. 10.000 Euro darf eine alleinstehende pflegebedürftige Person als Schonvermögen behalten.

Wohngeld: Auch eine Option, wenn man im Heim lebt

Eine Alternative zur Hilfe zur Pflege kann Wohngeld sein. Diese Leistung können nämlich auch Pflegeheimbewohner und -bewohnerinnen in Anspruch nehmen. „Wohngeld bei der Wohngeldbehörde vor Ort zu beantragen, kann eine Option sein, für alle, bei denen die finanzielle Lücke eher kleiner ist“, so Querling.

Bei einer ersten Einschätzung, ob man überhaupt mit Wohngeld rechnen darf und wie hoch es ausfallen könnte, kann der Wohngeld-Plus-Rechner des Bundesbauministeriums helfen.

Gut zu wissen: Die Höhe des Wohngeldanspruchs für Heimbewohner orientiert sich an dem Mietniveau in der Region, in der sich das Heim befindet, so die Verbraucherzentralen.

In diesen drei Bundesländern gibt es Pflegewohngeld

Zudem gibt es in drei Bundesländern – Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern – das Pflegewohngeld als zusätzliche Unterstützung. „Wenn der Pflegebedürftige einverstanden ist, beantragt zumeist das Pflegeheim den Zuschuss“, sagt Verena Querling. Die jeweilige Pflegeeinrichtung bekommt das Pflegewohngeld direkt ausgezahlt.

Welche Lösung ist sinnvoll? Besser beraten lassen

Welche Leistungen kommen infrage und worauf kommt es beim Beantragen an? Pflegebedürftige und Angehörige lassen sich dazu am besten beraten. Anlaufstellen dafür sind das örtliche Sozialamt, Pflegestützpunkte, Verbraucherzentralen oder die Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen.


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