Ihre-Vorsorge Logo

Geld reicht nicht mehr fürs Pflegeheim – was tun?

Pflege im Heim wird immer teurer und teurer - das zeigt auch eine aktuelle Auswertung. Welche Möglichkeiten haben Pflegebedürftige, wenn sie die Kosten selbst nicht mehr stemmen können?

Artikel vorlesen

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Seniorin sitzt im Nachthemd auf der Bettkante in ihrem Pflegeheimzimmer.

© Nicht definiert

Düsseldorf (dpa/tmn). 3.245 Euro im Monat: So viel müssen Pflegebedürftige im ersten Jahr im Pflegeheim im bundesweiten Schnitt aus eigener Tasche zahlen. Das zeigt eine Auswertung des Verbands der Ersatzkassen mit Stand zum 1. Januar. Das sind 261 Euro mehr als noch vor einem Jahr.

Doch was, wenn das Geld für die Pflege im Heim nicht mehr reicht - etwa weil eine Entgelterhöhung der Einrichtung ins Haus flattert? 

Deswegen müssen sie aber nicht aus dem Heim ausziehen. Denn es gibt staatliche Zuschüsse. „So besteht etwa die Möglichkeit, beim Sozialamt Hilfe zur Pflege zu beantragen“, sagt Verena Querling von der Verbraucherzentrale NRW.

Reicht das Geld nicht aus, um die Pflege im Heim zu finanzieren, springt dann das Sozialamt ein. Wichtig: Sollten Pflegebedürftige bis dahin Schulden gemacht haben, um die Heimkosten zu bezahlen, werden diese nicht übernommen, so die Verbraucherzentrale.

Ebenfalls gut zu wissen: Anspruch auf Hilfe zur Pflege besteht erst, wenn man sein Vermögen aufgebraucht hat. 10.000 Euro darf eine alleinstehende pflegebedürftige Person als Schonvermögen behalten.

Wohngeld: Auch eine Option, wenn man im Heim lebt

Eine Alternative zur Hilfe zur Pflege kann Wohngeld sein. Diese Leistung können nämlich auch Pflegeheimbewohner und -bewohnerinnen in Anspruch nehmen. „Wohngeld bei der Wohngeldbehörde vor Ort zu beantragen, kann eine Option sein, für alle, bei denen die finanzielle Lücke eher kleiner ist“, so Querling.

Bei einer ersten Einschätzung, ob man überhaupt mit Wohngeld rechnen darf und wie hoch es ausfallen könnte, kann der Wohngeld-Plus-Rechner des Bundesbauministeriums helfen.

Gut zu wissen: Die Höhe des Wohngeldanspruchs für Heimbewohner orientiert sich an dem Mietniveau in der Region, in der sich das Heim befindet, so die Verbraucherzentralen.

In diesen drei Bundesländern gibt es Pflegewohngeld

Zudem gibt es in drei Bundesländern – Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern – das Pflegewohngeld als zusätzliche Unterstützung. „Wenn der Pflegebedürftige einverstanden ist, beantragt zumeist das Pflegeheim den Zuschuss“, sagt Verena Querling. Die jeweilige Pflegeeinrichtung bekommt das Pflegewohngeld direkt ausgezahlt.

Welche Lösung ist sinnvoll? Besser beraten lassen

Welche Leistungen kommen infrage und worauf kommt es beim Beantragen an? Pflegebedürftige und Angehörige lassen sich dazu am besten beraten. Anlaufstellen dafür sind das örtliche Sozialamt, Pflegestützpunkte, Verbraucherzentralen oder die Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen.


Weitere Artikel

Time
3 Minuten

Die geplante Netzentgeltreform könnte bis zu 165 Euro Aufschlag jährlich für Haushalte mit Solaranlage bedeuten, sagen Verbände. Sie appellieren an die Netzagentur, auf die Einführung zu verzichten.

Time
4 Minuten

Der Gesundheitsminister versichert: Der durchschnittliche Zusatzbeitrag für die Krankenkassen bleibt stabil. Doch was heißt das für die Beitragszahlenden?

Time
2 Minuten

Bei bestehenden Gas- und Ölheizungen soll es in den kommenden Jahren einen schrittweise steigenden Anteil von klimaneutralem Brennstoff geben. Aber die Pläne sind umstritten.

Time
6 Minuten

Die Erbschaftsteuer muss reformiert werden – da ist sich die schwarz-rote Koalition einig. Um das „Wie“ wird noch gerungen. Zunächst wartet man gespannt auf einen Richterspruch aus Karlsruhe.

Time
5 Minuten

Stirbt ein Angehöriger, müssen sich Hinterbliebene um viele bürokratische, behördliche und organisatorische Dinge kümmern, oft zusätzlich zur Trauer. Mit dieser Checkliste behält man den Überblick.

Time
4 Minuten

Das Bundesverfassungsgericht will sich zwei Tage lang intensiv mit der Erbschaftsteuer beschäftigen. Am ersten Tag geht es um eine Klage aus Bayern und die Frage: Müsste die Steuer Ländersache sein?

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026