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Gewitter, Unwetter und Starkregen: Welche Versicherungen helfen

Wohngebäude, Hausrat, Elementarschaden: Welche Versicherung brauchen Hausbesitzer bei welchem Unwetter? Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) informiert.

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Gewitter, Unwetter und Starkregen: Welche Versicherungen helfen

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Hamburg (BdV). Mit der Hitze kommt auch das Wasser. Der Deutsche Wetterdienst (DWD) warnt heute vielerorts vor kräftigen Gewittern mit Starkregen, Hagel und Sturmböen. Lokal sind sogar Unwetter mit Überschwemmungen durch große Regenmengen in kurzer Zeit möglich. 

Angesichts solcher Wetterextreme stellt sich für viele Verbraucherinnen und Verbraucher die Frage, welche Schäden von ihrer Versicherung übernommen werden. „Schäden durch Sturm, Hagel oder Blitzschlag sind in der Regel über die Wohngebäude- oder Hausratversicherung abgesichert“, sagt BdV-Vorständin Bianca Boss. „Anders sieht es bei Überschwemmungen durch Starkregen aus. Dafür wird zusätzlich eine Elementarschadenversicherung benötigt.“

Wohngebäudeversicherung

Die Wohngebäudeversicherung kommt unter anderem für Schäden am Gebäude auf, die durch Sturm, Hagel, Feuer, Blitzschlag oder Leitungswasser entstehen. Die Hausratversicherung schützt entsprechend das Inventar der Wohnung oder des Hauses gegen diese Gefahren. 

Elementarschadenversicherung

Werden Gebäude oder Hausrat jedoch durch über die Ufer tretende Gewässer oder durch Starkregen überflutet, besteht Versicherungsschutz nur dann, wenn eine Elementarschadenversicherung vereinbart wurde. „Dieser zusätzliche Schutz deckt neben Überschwemmungen beispielsweise auch Schäden durch Rückstau, Erdrutsch, Erdsenkung, Erdbeben, Schneedruck, Lawinen oder Vulkanausbrüche ab“, sagt Boss.

Schäden umfassend dokumentieren

Kommt es zu einem Unwetterschaden, sollten Betroffene den Schaden möglichst umfassend dokumentieren. Fotos und Videos unmittelbar nach dem Ereignis können später wichtige Nachweise liefern. Die Versicherung sollte schnellstmöglich informiert werden – idealerweise zunächst telefonisch und danach schriftlich. 

Hilfreich ist es außerdem, eine Liste aller beschädigten Gegenstände anzufertigen und sämtliche Schäden fotografisch festzuhalten. Das Schadenbild sollte grundsätzlich nicht verändert werden, bevor die Versicherung zugestimmt hat. Gleichzeitig sind Versicherte verpflichtet, zumutbare Maßnahmen zu ergreifen, um weitere Schäden zu verhindern. Die eigene Sicherheit hat dabei jedoch immer Vorrang.

Weitere Informationen hat der Bund der Versicherten im kostenlosen „Infoblatt Unwetter“ zusammengestellt.


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