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Homeoffice richtig steuerlich absetzen

Wer ein separates Arbeitszimmer hat, sollte nachrechnen, ob seine Kosten höher sind als die Pauschale.

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Junge Frau sitzt zuhause am Notebook und telefoniert.

© Nicht definiert

Berlin (dpa/tmn). Viele Arbeitnehmer arbeiten aktuell von zu Hause. Das kann zu Entlastungen bei der Steuer führen. Wer bereits im Vorjahr im Homeoffice tätig war, kann jetzt bei der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2020 pro Tag im Homeoffice 5 Euro, maximal 600 Euro im Jahr, ansetzen.

Das gilt auch, wenn kein extra Arbeitszimmer zur Verfügung stand, sondern am Ess- oder Küchentisch gearbeitet wurde. „Wer ein separates Arbeitszimmer hat und wegen der Corona-Pandemie dort arbeiten musste, kann zwischen der Homeoffice-Pauschale und dem Nachweis der Einzelkosten wählen“, sagt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Er kann sich dann die günstige Variante aussuchen.

Wann sich die Homeoffice-Pauschale lohnt

Die maximal 600 Euro rentieren sich aber nur dann, wenn der Arbeitnehmer noch weitere Werbungskosten hat. Denn erst wenn alle beruflichen Ausgaben zusammen den Betrag von 1.000 Euro im Jahr überschreiten, wirkt sich dies steuermindernd aus. Zu den Werbungskosten zählen zum Beispiel selbst gezahlte Fortbildungskosten, Ausgaben für Berufsbekleidung oder Fachliteratur.

Steuererklärung Anlage N

Eingetragen werden die Werbungskosten bei Arbeitnehmern in der Anlage N der Einkommensteuererklärung. „Weil es für die Homeoffice-Pauschale noch keine Zeile in den Steuervordrucken gibt, können die Ausgaben bei den weiteren Werbungskosten vermerkt werden, zum Beispiel in der Zeile 48 des Steuerformulars“, rät Klocke.

Fahrtkosten oder Homeoffice-Pauschale

Außerdem sollte beachtet werden, dass Fahrtkosten für den Arbeitsweg und die Homeoffice-Pauschale nicht parallel angesetzt werden dürfen. Wer vormittags zu Hause arbeitet und nachmittags ins Büro, in den Betrieb oder zum Kunden fährt, darf die Homeoffice-Pauschale für diesen Tag nicht absetzen. Die Fahrtkosten werden aber bei der Entfernungspauschale bzw. den Reisekosten anerkannt.


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