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Minderjährige auf Leihrollern: Wer zahlt bei einem Unfall?

Minderjährige dürfen die Roller der Sharing-Anbieter in der Regel nicht nutzen. Wer es über den Zugang von Eltern, Geschwistern oder Freunden trotzdem tut, riskiert Ärger und hohe Kosten.

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E-Scooter und Fahrrad auf der Straße.

© Nicht definiert

Frankfurt (tr). Leih-E-Scooter sind beliebt. Besonders bei jungen Menschen. Grundsätzlich dürfen Jugendliche in Deutschland bereits ab 14 Jahren E-Scooter fahren. Ein Führerschein ist nicht notwendig. 

Allerdings: Für Leihroller gelten die Nutzungsbedingungen der Anbieter. „Minderjährige dürfen einen solchen Vertrag normalerweise nicht allein abschließen“, erklärt Roland Richter, Verkehrsexperte bei der R+V Versicherung. Deshalb liege das Mindestalter in diesem Fall in der Regel bei 18 Jahren. Zudem brauche jeder Nutzer einen eigenen Account. Nur dann sei er bei der Fahrt mit dem Leihroller regulär über den Anbieter versichert.

Wenn Jugendliche fremde Accounts nutzen

Wer seinen Zugang an einen Jugendlichen weitergibt, verstößt gegen die Vertragsbedingungen des Anbieters. „Das ist kein Kavaliersdelikt“, betont R+V-Experte Richter. „Vor allem bei einem Unfall drohen finanzielle und rechtliche Konsequenzen.“ 

Verursacht der Jugendliche mit dem E-Scooter einen Schaden oder verletzt andere, greift nach Angaben des R+V Infocenters zwar grundsätzlich die Haftpflichtversicherung des Rollers. Allerdings könne der Versicherer vom Vertragsinhaber anschließend unter Umständen bis zu 5.000 Euro zurückfordern. Hinzu könnten weitere Kosten kommen, etwa für Reparaturen am Leihroller, Bearbeitungsgebühren oder sonstige Forderungen des Anbieters.

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