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Neue Regeln für die Anlageberatung

Von August an ist die so genannte Nachhaltigkeitsabfrage für Finanzberater Pflicht. Was das für Kunden bedeutet.

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Verschiedene Begriffe rund um Geldanlagen auf einer Glasscheibe, im Hintergrund zeigt ein Mann mit einem Stift darauf.

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München (tö). Finanzberater müssen demnächst bei Anlagegesprächen ihre Kundinnen und Kunden fragen, ob sie Geld nachhaltig anlegen wollen und welche Vorlieben sie dabei haben. Die neuen Regelungen, auf die die EU pocht, gelten vom 2. August 2022 an. Das dürfte für beide Seiten nicht leicht werden.

Die Pflicht zur sogenannten Nachhaltigkeitsabfrage gilt für Finanzberater in den Kreditinstituten. Auch Versicherungsvertreter, die Kunden fondsgebundene Renten- und Lebensversicherungen nicht zuletzt für die zusätzliche Altersvorsorge empfehlen wollen, müssen entsprechend nachhaken. Festgeschrieben sind die neuen Vorgaben vor allem in der europäischen Finanzmarktrichtlinie Mifid II. Bei den Gesprächen wird es zunächst darum gehen, ob die Kunden das Thema Nachhaltigkeit überhaupt berücksichtigen wollen.

Fragen zur Nachhaltigkeit

Falls dies der Fall ist, sollen die Berater klären, welche inhaltliche Schwerpunkten die Anleger etwa bei den Themen Ökologie oder Soziales legen wollen und wie wichtig ihnen gegebenenfalls bestimmte Einzelthemen wie Ressourceneffizienz, Menschenrechte oder Themen aus der EU-Taxonomie sind. Die heftig umstrittene Taxonomie-Verordnung soll dazu beitragen, den Ausstoß von klimaschädlichen Treibhausgasen deutlich zu senken und Geld in den klimafreundlichen Umbau der Wirtschaft lenken.

Ist das geklärt, ist mit dem Berater unter anderem zu erörtern, ob die gewünschten Anlagen einen „wesentlichen“ Beitrag oder nur einen Beitrag zu vorher ausgewählten Zielen leisten sollen. Auch können die Kunden angeben, ob ihre Anlagen bestimmte Mindestanteile haben sollen, um die ausgewählten ökologischen oder sozialen Ziele zu erreichen, und ob bestimmte Themen in ihren Anlagen ausgeschlossen sein sollen, etwa Atomkraft oder kontroverse Waffen wie Streubomben.

Verbraucherschützer sind skeptisch

Geldexperten raten deshalb Anlegern, sich auf solche Gespräche gut vorzubereiten und sich vorher zu überlegen, was sie mit ihrem Geld bewirken und welche Branchen sie von ihren Anlagen von vorneherein ausschließen wollen. Schon jetzt zeichnet sich allerdings ab, dass es den Beratern nicht leichtfallen dürfte, nach dem Gespräch die Fonds beziehungsweise ETFs zu identifizieren, die in etwa so nachhaltig sind, wie es sich ihr Kunde wünscht.

Verbraucherschützer warnen auch davor, dass Finanzberatern vermutlich genauere Kenntnisse über einzelne Fonds fehlen würden. Sie könnten zu wenig unterscheiden zwischen streng nachhaltigen und weniger nachhaltigen Produkten. Auch könnten die Berater womöglich ihren Kunden ein „Nein“ zur nachhaltigen Geldanlage nahelegen. Dann erübrigen sich alle weitere Fragen zur Nachhaltigkeit, und die Berater könnten problemlos andere Anlageprodukte verkaufen.

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