Ihre-Vorsorge Logo

Riester-Vertrag: Angebot für Auszahlung früh einholen

Mit dem 85. Geburtstag wechselt in der Regel der Versicherer, der die Riester-Rente auszahlt. Dabei hat der Kunde ein Mitspracherecht.

Artikel vorlesen

Lesezeit

1 Minuten

Veröffentlicht

Frau erklärt Rentnerpaar zuhause Unterlagen. Bild: IMAGO / photothek / Ute Grabowsky

© Nicht definiert

Berlin (dpa/tmn). Wer einen Riester-Vertrag hat, sollte möglichst früh bei seinem Anbieter ein Angebot für die Auszahlung der Rentenraten anfordern. Normalerweise kommt eine solche Offerte spätestens drei Monate vor der Auszahlungsphase. Besser sei es, von sich aus schon zwei Jahre im Voraus eine Anfrage zu starten, sagt Katharina Henrich, Redakteurin der Zeitschrift „Finanztest“. Bei Banksparplänen sollten es sogar fünf Jahre sein.

Nach dem 85. Geburtstag wechselt der Versicherer

Der Grund: Die Verträge sehen in der Regel den Wechsel zu einem Versicherer vor, der nach dem 85. Lebensjahr die Leibrente leistet. Meistens arbeiten Versicherer und Riester-Anbieter zusammen. Wollen Kunden eine andere Versicherungsgesellschaft, müssten sie spätestens fünf Jahre vor Auszahlung ihres Guthabens dorthin wechseln. Ansonsten würden sie nicht mehr aufgenommen.


Weitere Artikel

Time
6 Minuten

Der niedrige Füllstand der Gasspeicher in Deutschland beunruhigt viele Menschen. Aber wie funktioniert eigentlich das System der Gasspeicher?

Time
4 Minuten

Die Krise im Nahen Osten treibt die Kraftstoffpreise in Deutschland von Rekord zu Rekord. Der Ruf nach Staatshilfen wird lauter.

Time
2 Minuten

Reicht das Geld für Heizen, Kleidung und Essen für die Familie? Viele Mütter und Väter äußern Zweifel. Der Anteil ist seit Anfang letzten Jahres deutlich gestiegen.

Time
4 Minuten

Rabatt-Apps versprechen exklusive Sparvorteile. Verbraucherschützer sehen genau darin eine Benachteiligung. Ein großer Teil der Kunden nutzt die Apps, hat daran jedoch oft auch etwas auszusetzen.

Time
2 Minuten

Was passiert mit dem Geld auf einem Konto, wenn sich niemand mehr darum kümmert? Wem gehört es, wenn der Kontoinhaber verstorben ist und sich keine Erben melden? Die Grünen haben eine Idee.

Time
1 Minuten

Das Finanzministerium plant eine Pflicht zur Kartenzahlung – Bargeld bleibt aber. Was die neuen Regeln für Konsumenten und Unternehmen bedeuten.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026