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Rürup-Rente: Höchstbetrag steigt

2019 können Sparer einen höheren Beitrag zur Rürup-Rente von der Steuer absetzen – Gilt auch für freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung

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Hand schreibt auf einen Block neben Taschenrechner und Geldscheinen. Bild: IMAGO / PantherMedia / Zdeněk Malý

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Bad Homburg (kma). Altersvorsorge bringt ab 2019 höhere Steuervorteile: Wer über die Rürup-Rente oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung fürs Alter vorsorgt oder in ein berufsständisches Versorgungswerk einzahlt, kann in diesem Jahr 88 Prozent der Beiträge als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend machen.

Auch der absetzbare Höchstbetrag steigt: Sparer können bis 24.304,80 Euro (48.609,60 Euro für Verheiratete) steuerlich gefördert einzahlen. Absetzbar sind dann 21.388 Euro davon, also 88 Prozent. Verheiratete Paare können das Doppelte absetzen.

Andere Regeln für Arbeitnehmer

Diese Steuervorteile gelten für Selbstständige und Arbeitnehmer. Allerdings reduziert sich bei Arbeitnehmern der Höchstbetrag um den Betrag, den der Arbeitgeber für sie in die gesetzliche Rentenversicherung oder das Versorgungswerk eingezahlt hat. Sie müssen zunächst 18,6 Prozent ihres Gehalts abziehen, denn so hoch ist der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung. Diese 18,6 Prozent ihres Gehalts müssen sie dann vom diesjährigen Höchstbetrag (24.304,80 Euro ) abziehen, um zu sehen, wie viel sie noch in eine Rürup-Rente einzahlen könnten.

Freiwillig in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen können alle, die in Deutschland wohnen und mindestens 16 Jahre alt sind. Das gilt etwa für Selbstständige, Freiberufler, Beamte oder nicht erwerbstätige Erwachsene wie etwa Hausfrauen. Wer aber versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung ist, kann sich nicht zusätzlich freiwillig versichern. Das sind alle sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer.

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