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Selbstständig oder scheinselbstständig: Dieser Check bietet Orientierung

Verschiedene Indizien können anzeigen, ob Sie wirklich selbstständig tätig sind. Der „Selbstcheck Erwerbsstatus“ der Deutschen Rentenversicherung hilft bei der Einschätzung.

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Mann mit Tablet – Bildnachweis: wdv © Lauer, Jan

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Berlin (dpa/tmn). Selbstständig oder doch weisungsgebunden? Nicht immer ist diese Frage in einem Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ganz einfach zu beantworten. Der Unterschied ist aber entscheidend: Denn wer in Deutschland formal als selbstständig auftritt, tatsächlich aber wie ein abhängig Beschäftigter arbeitet, gilt als scheinselbstständig – und steht dadurch meist rechtswidrig ohne Sozialversicherung da. Beiden Parteien kann das auf die Füße fallen.

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) bietet darum den „Selbstcheck Erwerbsstatus“ an, der bei der Einordnung des Vertragsverhältnisses helfen kann – allerdings nur zur ersten Orientierung. Den Selbstcheck findet man auf der Website der DRV. Nach Eingabe einiger anonymer Daten erhalten Auftragnehmer wie Auftraggeber eine unverbindliche Einschätzung darüber, welcher Erwerbsstatus vorliegt. Persönliche Daten werden dazu nicht erfasst.

Einschätzung ersetzt keine Statusfeststellung

Die eingegebenen Daten werden anhand von der Rechtsprechung entwickelten Abgrenzungskriterien analysiert. Eine verbindliche Statusfeststellung durch die Deutsche Rentenversicherung ersetze das Onlinetool jedoch ausdrücklich nicht. Für ein offizielles Statusfeststellungsverfahren müssten Beschäftigte wie Auftraggeber immer die vertraglichen Regelungen sowie deren tatsächliche Umsetzung offenlegen, so die DRV.

Als selbstständig gilt, wer: 

  • Ein unternehmerisches Risiko selbst trägt und seine Arbeit weitgehend frei gestalten kann.
  • Einkommen und Erfolg sollten zudem vom eigenen Einsatz, nicht von den Weisungen des Arbeitgebers abhängen.

Für eine Scheinselbstständigkeit spricht etwa, wenn:

  • Auftragnehmer, die uneingeschränkte Verpflichtung haben, allen Weisungen des Auftraggebers Folge zu leisten und sich an bestimmte Arbeitszeiten halten müssen.
  • Häufig sind Scheinselbstständige zudem dazu verpflichtet, regelmäßig und in kurzen Abständen detaillierte Berichte zur geleisteten Arbeit vorzulegen.
  • Auch arbeiten diese oft mit vorgeschriebener Hard- und Software in den Räumen des Auftraggebers oder an von diesem vorgegebenen Orten.

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