Ihre-Vorsorge Logo

Selbstständig oder scheinselbstständig: Dieser Check bietet Orientierung

Verschiedene Indizien können anzeigen, ob Sie wirklich selbstständig tätig sind. Der „Selbstcheck Erwerbsstatus“ der Deutschen Rentenversicherung hilft bei der Einschätzung.

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Mann mit Tablet – Bildnachweis: wdv © Lauer, Jan

© Nicht definiert

Berlin (dpa/tmn). Selbstständig oder doch weisungsgebunden? Nicht immer ist diese Frage in einem Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ganz einfach zu beantworten. Der Unterschied ist aber entscheidend: Denn wer in Deutschland formal als selbstständig auftritt, tatsächlich aber wie ein abhängig Beschäftigter arbeitet, gilt als scheinselbstständig – und steht dadurch meist rechtswidrig ohne Sozialversicherung da. Beiden Parteien kann das auf die Füße fallen.

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) bietet darum den „Selbstcheck Erwerbsstatus“ an, der bei der Einordnung des Vertragsverhältnisses helfen kann – allerdings nur zur ersten Orientierung. Den Selbstcheck findet man auf der Website der DRV. Nach Eingabe einiger anonymer Daten erhalten Auftragnehmer wie Auftraggeber eine unverbindliche Einschätzung darüber, welcher Erwerbsstatus vorliegt. Persönliche Daten werden dazu nicht erfasst.

Einschätzung ersetzt keine Statusfeststellung

Die eingegebenen Daten werden anhand von der Rechtsprechung entwickelten Abgrenzungskriterien analysiert. Eine verbindliche Statusfeststellung durch die Deutsche Rentenversicherung ersetze das Onlinetool jedoch ausdrücklich nicht. Für ein offizielles Statusfeststellungsverfahren müssten Beschäftigte wie Auftraggeber immer die vertraglichen Regelungen sowie deren tatsächliche Umsetzung offenlegen, so die DRV.

Als selbstständig gilt, wer: 

  • Ein unternehmerisches Risiko selbst trägt und seine Arbeit weitgehend frei gestalten kann.
  • Einkommen und Erfolg sollten zudem vom eigenen Einsatz, nicht von den Weisungen des Arbeitgebers abhängen.

Für eine Scheinselbstständigkeit spricht etwa, wenn:

  • Auftragnehmer, die uneingeschränkte Verpflichtung haben, allen Weisungen des Auftraggebers Folge zu leisten und sich an bestimmte Arbeitszeiten halten müssen.
  • Häufig sind Scheinselbstständige zudem dazu verpflichtet, regelmäßig und in kurzen Abständen detaillierte Berichte zur geleisteten Arbeit vorzulegen.
  • Auch arbeiten diese oft mit vorgeschriebener Hard- und Software in den Räumen des Auftraggebers oder an von diesem vorgegebenen Orten.

Mehr zum Thema


Weitere Artikel

Time
2 Minuten

Wärmepumpe statt Ölheizung, Elektroauto statt Verbrenner: Millionen Haushalte investieren bereits in die Energiewende. Doch in vielen Fällen scheitert es am Geld.

Time
2 Minuten

Die festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer in Deutschland erreicht einen Rekordwert. Was steckt hinter dem starken Anstieg im vergangenen Jahr?

Time
2 Minuten

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben nach Abzug der Teuerung im Schnitt mehr Geld in der Tasche. Das ist eine gute Nachricht für die Konjunktur. Doch die vielen Krisenjahre wirken nach.

Time
2 Minuten

Im vergangenen Jahr wurden laut „Bau-Monitor“ fast 85.000 Wohnungen weniger gebaut als 2023. Mit Folgen für die gesamte Wirtschaft.

Time
2 Minuten

Mehr Geld im Portemonnaie für Millionen Beschäftigte: Bisher sieht es danach aus, als würden die Tariflohnerhöhungen im laufenden Jahr die Inflation schlagen. Doch es gibt noch einige Fragezeichen.

Time
2 Minuten

Die Steuererklärung lässt sich auch nach dem Absenden noch korrigieren - bestenfalls reagiert man sofort, sobald man den Fehler bemerkt. Was konkret gilt und wie Betroffene vorgehen.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026