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So holen sich Schüler und Studenten Steuern zurück

Ein Semester- oder Ferienjob ist in der Regel steuerfrei, oft auch sozialversicherungsfrei. Um nichts zu verschenken, muss man aber selbst aktiv werden.

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Junge Frau wird an der Supermarktkasse eingearbeitet

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Berlin (dpa/tmn). Semester- oder Sommerferien sind für viele Schüler und Studenten die ideale Gelegenheit, um sich das Taschengeld mit einem Ferienjob aufzubessern. Einige von ihnen tun das auch. Und diese dürften sich oft wundern, warum ihnen von ihrem Lohn Steuern einbehalten werden, obwohl sie nicht mehr als 10.908 Euro verdienen – die Grenze, ab der in Deutschland 2023 überhaupt erst Steuern entrichtet werden müssen.

Die Lohnsteuerhilfe Bayern weist darauf hin, dass sich Schüler und Studenten dieses Geld im Nachhinein in der Regel komplett zurückholen können. Dafür müssten sie im Folgejahr oder spätestens nach vier Jahren eine Steuererklärung erstellen und einreichen. Wer das nicht tue, verschenke sein Geld an den Staat, sagt Tobias Gerauer, Vorstand der Lohnsteuerhilfe Bayern.

Zwar ist es nicht sonderlich wahrscheinlich, dass Schüler und Studenten im Rahmen eines Ferienjobs einen höheren Betrag verdienen als die 10.908 Euro Grundfreibetrag. Doch selbst dann können die gezahlten Steuern noch komplett zurückfließen. Denn der Werbungskostenpauschbetrag von 1230 Euro und die Sonderausgabenpauschale von 36 Euro verringern das zu versteuernde Einkommen zusätzlich, teilt der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) mit. Somit wird erst ein Jahreseinkommen, das insgesamt 12.174 Euro übersteigt, versteuert.

Beim Bezug von Sozialleistungen ist Vorsicht geboten

Schüler und Studenten können ihren Verdienst unter Umständen auch sozialversicherungsfrei einstreichen. Dafür dürfen sie laut Erich Nöll vom BVL aber höchstens 70 Tage oder maximal drei Monate lang befristet jobben. Bei einem Minijob, der pro Monat nicht mehr als 520 Euro einbringt, werden von vornherein weder Steuern noch Sozialabgaben einbehalten.

Nur weil ihr Kind sich etwas dazuverdient, müssen Eltern übrigens keine Kürzungen des Kindergelds befürchten, heißt es von der Lohnsteuerhilfe Bayern – ganz egal, wie groß der Verdienst ist. Bei Jugendlichen, deren Eltern Bürgergeld beziehen, war bis 30. Juni noch Vorsicht angesagt: Hier blieben nur Einkommen bis 2400 Euro anrechnungsfrei. Seit dem 1. Juli ist diese Grenze aber aufgehoben.

Aufpassen müssten aber BAföG-Empfängerinnen und Empfänger. Hier wird bereits ein Monatsbrutto ab 520 Euro angerechnet und das BAföG entsprechend gekürzt.


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