Ihre-Vorsorge Logo

Ferienjobs: Bis zu drei Monate sozialabgabenfrei

Bei einer längerfristigen Beschäftigung werden auch Schüler und Studierende versicherungspflichtig.

Tags

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Junge Frau im Einzelhandel – Bild: IMAGO / YAY Images / Moodboard

© Nicht definiert

Düsseldorf/Frankfurt am Main (drv/sth). Viele Schülerinnen und Schüler sowie Studierende nutzen ihre Ferien oft, um durch einen Ferienjob die Kasse aufzubessern. Damit ihr Verdienst ganz in der eigenen Geldbörse landet und keine Sozialabgaben fällig werden, müssen sie jedoch aufpassen: Der Job muss von Beginn an auf höchstens 3 Monate oder 70 Arbeitstage befristet sein. Die Höhe des Verdienstes ist dabei unerheblich. Darauf macht die Deutsche Rentenversicherung aufmerksam. Auch wer innerhalb eines Kalenderjahres mehrere Ferienjobs ausübt, darf die Grenze von 3 Monaten oder 70 Arbeitstagen zusammengerechnet nicht überschreiten, um brutto für netto zu kassieren. 

Länger als drei Monate: geringfügig entlohnte Beschäftigung

Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung (Minijob) liegt vor, wenn eine Tätigkeit länger als drei Monate ausgeübt wird und das monatliche Arbeitsentgelt nicht mehr als 520 Euro beträgt. Der Umfang der wöchentlichen Arbeitszeit ist dabei unerheblich. Personen, die eine geringfügig entlohnte Beschäftigung aufnehmen, unterliegen grundsätzlich der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Der allgemeine Beitragssatz beträgt derzeit 18,6 Prozent. Hiervon übernimmt der Arbeitgeber einen Pauschalbetrag in Höhe von 15 Prozent, der Arbeitnehmer zahlt 3,6 Prozent.

Minijobber können sich auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen, so dass nur der Arbeitgeber den Pauschalbetrag zahlt. Hierdurch entgeht dem Minijobber jedoch der Anspruch auf das gesamte Leistungspaket der gesetzlichen Rentenversicherung.

Studierende, die monatlich mehr als 520 Euro verdienen, immer rentenversicherungspflichtig. Die Beiträge teilen sie sich hälftig mit dem Arbeitgeber. Liegt der Verdienst unter 2000 Euro, zahlen sie nur einen reduzierten Beitragsanteil.

Weitere Informationen


Weitere Artikel

Time
4 Minuten

Bis Ende des Jahres will die Regierung ihr Reformpaket durchsetzen. Von ihrem Kurs will sie sich nicht abbringen lassen – auch nicht durch Zwischenrufe von Wahlkämpfern aus den Ländern.

Time
4 Minuten

Die Deutsche Rentenversicherung erläutert die Rentenformel in einer neu aufgelegten Broschüre – und gibt Hinweise zur Rendite der Beiträge.

Time
2 Minuten
Time
2 Minuten

SPD-Chef und Vizekanzler Klingbeil nennt ein klares Ziel: Bis zum Jahresende soll es ein neues Rentensystem geben - nach allen Diskussionen im Detail.

Time
2 Minuten

Mit gefälschte E-Mails versuchen Kriminelle derzeit verstärkt, personenbezogene Daten von Rentenversicherten zu erlangen. Besonders vor einer der neuen Betrugsmaschen warnt jetzt die DRV Baden-Württemberg.

Time
3 Minuten

Die Pflegeversicherung ist in Finanznöten. Doch wo sparen? Kürzungen bei Rentenansprüchen für pflegende Angehörige stoßen auf Kritik – der neue Gesundheitsminister reagiert.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026