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Steuerbescheid wird digital: Papier gibt's nur auf Antrag

Ab 2026 gibt es Steuerbescheide nur noch digital – Papier wird zur Ausnahme. Wer weiterhin Post bekommen möchte, hat aber Möglichkeiten.

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Gelber Briefkasten mit Aufschrift Finanzamt.

© Nicht definiert

Berlin (dpa/tmn). Zum Jahreswechsel 2025/2026 beginnt in Deutschlands Steuerverwaltung eine neue Ära. Was bislang freiwillig war, wird nun zur Pflicht. „Steuerbescheide werden künftig standardmäßig digital über Elster bereitgestellt“, sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. „Die Änderung gilt bereits für Bescheide zu den Steuererklärungen 2025, die im Jahr 2026 verschickt werden.“ Hintergrund ist das Bürokratieentlastungsgesetz, das Verwaltungsprozesse vereinfachen und Digitalisierung konsequent voranbringen soll.

Bisher mussten Steuerzahler aktiv zustimmen, wenn sie ihre Dokumente online abrufen wollten. Ab 2026 kehrt sich das Verfahren um. Wer nichts unternimmt, erhält den Bescheid automatisch digital. Nur Steuerzahler, die weiterhin eine Papierzustellung wünschen, müssen aktiv widersprechen, direkt im Elster-Portal unter „Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe“. Der einmal hinterlegte Widerspruch gilt dauerhaft.

Ziel ist vollständig digitale Kommunikation

„Die Neuerung betrifft nicht nur Einkommensteuerbescheide“, sagt Karbe-Geßler. „Auch Messbescheide, Feststellungsbescheide und weitere Verwaltungsakte der Finanzverwaltung werden künftig digital bereitgestellt.“ Ziel ist eine vollständig digitale Kommunikation zwischen Steuerpflichtigen und Finanzamt.

Sobald das Finanzamt die Steuererklärung bearbeitet hat, wird der Bescheid als PDF-Datei in das persönliche Elster-Postfach eingestellt. Das Dokument kann direkt über „Mein Elster“ oder über eine verbundene Steuersoftware abgerufen, gespeichert und archiviert werden. Der digitale Bescheid ist rechtlich einem Papierbescheid gleichgestellt. „Vier Tage nach Bereitstellung beginnt automatisch die einmonatige Einspruchsfrist“, erklärt Karbe-Geßler. Wer Fehler entdeckt, sollte also zeitnah Einspruch einlegen.

Über digitale Posteingänge benachrichtigen lassen

Wird das Postfach nur selten geprüft, drohen Fristversäumnisse. Daher empfiehlt es sich, unbedingt die E-Mail-Benachrichtigung zu aktivieren und das Postfach regelmäßig zu prüfen.

Für Menschen ohne Internetzugang oder denen die elektronische Kommunikation nicht zumutbar ist, zum Beispiel aus alters- oder gesundheitsbedingten Gründen, gilt eine Härtefallregelung. Sie erhalten weiterhin automatisch Papier. „Das Finanzamt erfährt jedoch nicht automatisch, dass jemand keinen Internetzugang hat oder die elektronische Übermittlung unzumutbar ist“, so Karbe-Geßler. „Betroffene Steuerzahler müssen selbst aktiv werden und die sogenannte Härtefallregelung beantragen.“


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