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Steuererklärung nötig wegen aktueller Rentenerhöhung?

Anfang Juli stiegen die Renten. Das heißt für einige Menschen im Ruhestand, dass sie nun womöglich eine Steuererklärung abgeben müssen. Sind damit automatisch auch Steuern zu zahlen?

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Ausschnitt eines Formular der Einkommensteuererklärung mit der Aufschrift Renten und andere Leistungen, darauf liegt ein Kugelschreiber.

© Nicht definiert

Neustadt (dpa/tmn). Auf einmal wird eine Steuerklärung fällig - und damit doch bestimmt auch Steuern? Diese Sorgen von Rentnerinnen und Rentnern ist in vielen Fällen unbegründet, heißt es von der Vereinigten Lohnsteuerhilfe (VLH). Und selbst wenn durch eine Rentenerhöhung Abgaben gezahlt werden müssten, seien diese zunächst eher gering.

Ab wann Steuererklärung?

Wer muss in Rente überhaupt eine Steuererklärung abgeben? Das sind diejenigen, deren gesamte Einkünfte den Grundfreibetrag überschreiten. Dieser liegt für das Jahr 2025 bei 12.096 Euro. Zwar ist ein Teil der Altersrente steuerfrei, allerdings zählen zu dem Gesamtbetrag auch noch Einkünfte wie Mieteinnahmen, Witwenrente oder betriebliche Altersversorgung. 

Wer mit allem zusammen also auf zum Beispiel 13.000 Euro kommt, liegt über dem Grundfreibetrag und muss eine Steuererklärung abgeben. Wer sich nicht sicher ist, kann sich das online mit dem Rentenbesteuerungsrechner der VLH ausrechnen lassen.

Wann werden Steuern fällig?

Steuererklärung abgeben heißt aber nicht automatisch auch Steuern zahlen. Denn auch Rentner können in ihrer Steuererklärung Ausgaben geltend machen, die die Steuerlast drücken. Liegt das steuerpflichtige Einkommen nach diesen Abzügen dann wieder unter dem Grundfreibetrag, fallen trotz Steuererklärung keine Steuern an.

Absetzen kann man etwa:

  • Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerkosten bis zur entsprechenden Höchstgrenze.
  • Werbungskosten - wer keine benennt, für den zieht das Finanzamt 102 Euro pauschal ab.
  • Zudem außergewöhnliche Belastungen, hier wird eine individuelle zumutbare Eigenbelastung errechnet.

Steuererklärung einfach gemacht

Das Online-Portal Elster bietet mit “einfachELSTER” einen Service speziell für Menschen in Rente oder Pensionsbezieher an. Diese können darüber ihre Einkommensteuererklärung vereinfacht und schneller abgeben.

Allerdings: Die vereinfachte Steuerklärung kann nicht nutzen, wer Kapitaleinkünfte oberhalb des Sparerpauschbetrags oder mehr Einkünfte als aus einem Minijob hat. Auch bei zusätzlichen Einkünften zum Beispiel aus Vermietung oder einem Gewerbe ist die einfache Variante nicht möglich.


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