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Steuererklärung 2025: Was bei Fristversäumnis droht

Verspätete Steuererklärung? Das Finanzamt kann nicht nur Zuschläge verlangen, sondern auch die Steuerlast schätzen – oft zum Nachteil der Betroffenen. Was Sie jetzt noch unternehmen können.

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Gelber Briefkasten mit Aufschrift Finanzamt.

© Nicht definiert

Berlin (dpa/tmn). Stichtag ist der 31. Juli 2026: Wer zur Abgabe einer Steuererklärung für 2025 verpflichtet ist und diese Abgabefrist verstreichen lässt, riskiert mehr als nur eine Mahnung. Seit der Reform des steuerlichen Verfahrensrechts sind die Folgen klar geregelt und für viele spürbar verschärft worden.

„Zunächst kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen“, erklärt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. Dieser beträgt 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer mindestens aber 25 Euro pro angefangenem Monat der Verspätung. In vielen Fällen wird er automatisch erhoben, insbesondere wenn die Erklärung mehr als 14 Monate nach Ablauf des Besteuerungszeitraums eingeht. Nach oben ist der Zuschlag begrenzt, kann sich aber je nach Steuerlast deutlich summieren.

Hinzu kommt zudem, dass das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen schätzen kann. Diese Schätzung fällt erfahrungsgemäß selten zugunsten der Betroffenen aus, da Sicherheitszuschläge einkalkuliert werden. Wer also gar nicht reagiert, riskiert eine deutlich höhere Steuerfestsetzung als tatsächlich geschuldet wäre.

Kontakt zur Behörde kann größeren Ärger vermeiden

Bleibt die Abgabe weiterhin aus, kann die Behörde zusätzlich ein Zwangsgeld androhen und festsetzen. Dieses dient dazu, die Abgabe der Steuererklärung durchzusetzen und kann mehrfach verhängt werden. Parallel dazu sind Mahnungen und weitere Verwaltungsmaßnahmen möglich.

„Ein oft unterschätzter Punkt sind zudem Nachzahlungszinsen“, so Karbe-Geßler. „Zwar wurden die Zinssätze zuletzt angepasst, dennoch können bei größeren Steuernachzahlungen zusätzliche Kosten entstehen, die die finanzielle Belastung weiter erhöhen.“

Entscheidend ist daher, auch nach Fristablauf so schnell wie möglich zu handeln. Wer die Erklärung zeitnah nachreicht oder aktiv Kontakt mit dem Finanzamt aufnimmt, kann die Höhe von Zuschlägen oft noch beeinflussen oder im Einzelfall reduzieren.

Bin ich überhaupt zur Steuererklärung verpflichtet?

Zur Abgabe verpflichtet ist zum Beispiel, wer 2025 Lohnersatzleistungen in Höhe von mehr als 410 Euro bezogen hat, einen Zweitjob mit Steuerklasse 6 hatte oder mit seinem Ehepartner die Steuerklassenkombination 3 und 5 gewählt hat.


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