München (tö). Viele Rentnerinnen und Rentner nutzen das neue vereinfachte Angebot, sich bei der Steuererklärung kostenlos von der Finanzverwaltung helfen zu lassen. Nach Angaben des bayerischen Finanzministeriums wurden seit Anfang April innerhalb eines Monats bundesweit bereits 5000 Steuererklärungen über den neuen Service „Einfach Elster“ eingereicht. Mit dem neuen Programm der Finanzämter können Ruheständler ihre Einkommensteuererklärung schnell und bequem online erledigen. Wobei das Programm hilft und was nicht geht – ein Überblick.
Wie die Anmeldung klappt
Wer das neue Angebot nutzen will, registriert sich kostenlos unter www.einfach.elster.de mit der persönlichen Identifikationsnummer sowie dem Geburtsdatum. Die elfstellige Nummer steht zum Beispiel auf der ersten Seite des Steuerbescheids. Nach der Anmeldung erhält man nach wenigen Tagen eine Zugangsnummer per Post. Damit können die Nutzer sich in „Einfach Elster“ einloggen, ihre Einkommensteuererklärung direkt erstellen und diese später sicher an das zuständige Finanzamt übermitteln. Mehr als 20.000 Personen haben ihre Zugangsnummer bereits beantragt.
Wer sich anmelden darf und wer nicht
Gedacht ist der neue Service für Steuerpflichtige, die „inländische Renten oder Pensionen“ erhalten. Dazu zählen zum Beispiel gesetzliche Renten, Renten aus berufsständischen Einrichtungen, also etwa von Versorgungswerken, Pensionskassen, Versicherern sowie Rürup- und Riester-Renten.
Zusätzliche Einkünfte dürfen die Nutzer von „Einfach Elster“ auch haben, aber nur in begrenztem Umfang: So dürfen Einkünfte aus Minijobs angegeben werden sowie Kapitaleinkünfte, für die der Steuerzahler oder die Steuerzahlerin bereits Abgeltungsteuer gezahlt oder den Sparerpauschbetrag in Anspruch genommen hat.
Wer andere zusätzliche Einkünfte hat, darf das Programm jedoch nicht nutzen. Das gilt zum Beispiel für Mieteinnahmen, bislang unversteuerte Kapitaleinkünfte, Honorare aus einer freiberuflichen Tätigkeit oder falls der Ehegatte oder die Ehegattin erwerbstätig ist und eine gemeinsame Steuererklärung vorgelegt werden soll.
Wie sich der neue Service dieses Jahr nutzen lässt
Auch bei der Nutzung dieses Programms sind Abgabefristen einzuhalten. Wer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, muss diese in der Regel bis zum 31. Juli des Folgejahres abgeben. Wegen der Pandemie verschiebt sich die Frist aber voraussichtlich um zwei Monate nach hinten. Abgabe für die Steuererklärung 2021 wäre dann der 30. September 2022, sofern noch der Bundesrat wie erwartet zustimmt.
Was das Programm erleichtert
Nutzer müssen weniger ausfüllen, weil elektronische Bescheinigungen wie die Mitteilung über den Rentenbezug automatisch berücksichtigt werden. Solche Mitteilungen liegen den Finanzämtern ohnehin elektronisch vor. Ruheständler müssen diese Daten lediglich prüfen. Außerdem führt „Einfach Elster“ Schritt für Schritt anhand von konkreten Fragen durch die Einkommensteuererklärung – wie das bei vielen kostenpflichtigen Steuerprogrammen der Fall ist. Anzugeben sind nur noch außergewöhnliche Belastungen (Arztrechnungen etc) oder Sonderausgaben (Spenden, Ausgaben für eine Haushaltshilfe). Auch ein möglicher Grad der Behinderung ist selbst einzutragen.
