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Rentenversicherung hilft Rentnern bei der Steuererklärung

Die Rentenbezugsbescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt zeigt für jeden Betrag, wo er in der Steuererklärung eingetragen werden muss.

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Mann mit Taschenrechner füllt Einkommensteuer-Formulare aus. Bild: IMAGO / Steinach

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Düsseldorf (drv). Auch Rentnerinnen und Rentner müssen Steuern zahlen. Viele von ihnen stellen allmählich ihre Unterlagen für die Steuererklärung zusammen. Denn normalerweise endet die Frist für die Steuererklärung am 31. Juli. Durch das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz bleibt in diesem Jahr jedoch mehr Zeit für die Steuererklärung, nämlich bis zum 31. Oktober 2022.

Rentnerinnen und Rentnern hilft die Deutsche Rentenversicherung Rheinland mit der Rentenbezugsbescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt. Darin sind unter anderem die Höhe der gezahlten Rente sowie der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für das vergangene Jahr bescheinigt. Besonderer Service: Für jeden Betrag ist angegeben, wo genau er in der Steuererklärung eingetragen werden muss.

Wer die Rentenbezugsbescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt schon im vergangenen Jahr angefragt hat, bekommt diese auch jetzt wieder unaufgefordert zugeschickt. Ansonsten können Rentnerinnen und Rentner sie ganz einfach mit ihrer Versicherungsnummer unter www.deutsche-rentenversicherung.de/steuerbescheinigung anfordern.

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