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Steuervorteil: Schwerbehindertenausweis lohnt sich für Rentner

Auch Rentner müssen Steuern zahlen. Doch sie haben auch Mittel, ihre Steuerlast zu senken – zum Beispiel mit dem Schwerbehindertenausweis.

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Rentnerin sitzt an einem Tisch mit Ordnern Steuer und Rente sowie einem Steuergesetzbuch und füllt ein Steuererklärungsformular aus.

© Nicht definiert

Berlin (dpa/tmn). Ein Schwerbehindertenausweis kann sich für Rentner steuerlich lohnen. „Leider ist es nun mal so, dass im Alter die körperlichen Einschränkungen zunehmen“, sagt Erich Nöll vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine in Berlin. Wenn dem tatsächlich so ist, sollte man sich nicht scheuen und einen entsprechenden Antrag stellen. Denn dann können Betroffene den Behindertenpauschbetrag in Anspruch nehmen.

Dabei gilt: Die Höhe des Grades der Behinderung entscheidet über die Höhe des Pauschbetrages. Für das Jahr 2020 liegt er zwischen 310 und 3.700 Euro jährlich.

Steuerpauschbetrag nutzen – Grad der Behinderung prüfen

„Wird der Antrag noch vor dem Jahreswechsel gestellt, aber erst im kommenden Jahr rückwirkend beschieden, gibt es trotzdem für das Jahr 2020 den gesamten Steuerpauschbetrag“, so Nöll. Bei allen, die bereits einen Schwerbehindertenausweis beantragt haben, ist es sinnvoll zu prüfen, ob der Grad der Behinderung noch korrekt oder eine Höherstufung erforderlich ist.

Steuerpflichtige, die Einkommensteuern zahlen müssen, sollten spätestens ab dem kommenden Jahr die Antragstellung in Erwägung ziehen. „Die Behindertenpauschbeträge werden nämlich verdoppelt werden. Das Gesetzgebungsverfahren ist so gut wie abgeschlossen“, erklärt Nöll.

Pflegegrad 4 oder 5 bekommt höchsten Behindertenpauschbetrag

Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 4 oder 5 benötigen keinen Schwerbehindertenausweis, um den Behindertenpauschbetrag steuerlich geltend machen zu dürfen. Sie bekommen stets den höchsten Behindertenpauschbetrag, wenn sie den Pflegegrad in der Einkommensteuererklärung angeben.

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