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Trotz Freibetrags: Wann Erben eine Erbschaft melden müssen

Egal, ob am Ende Steuern fällig werden oder nicht: Finanzämter wollen darüber informiert werden, wenn jemand etwas erbt. Wie eine solche Anzeige aussieht – und welche Strafe bei Versäumnis droht.

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Gelber Briefkasten mit Aufschrift Finanzamt.

© Nicht definiert

Regenstauf (dpa/tmn). Wer eine Erbschaft oder ein Vermächtnis erhält, muss nicht in jedem Fall Steuern darauf bezahlen. Denn in Deutschland gelten gewisse Freibeträge. 

So können etwa Ehepartner und eingetragene Lebenspartner von ihrem verstorbenen Partner Werte von bis zu 500.000 Euro steuerfrei erhalten. Kinder können immerhin noch 400.000 Euro von jedem Elternteil steuerfrei erben, Enkel bis zu 200.000 Euro von jedem Großelternteil und alle anderen Erben bis zu 20.000 Euro. Was viele aber nicht wissen: Selbst wenn keine Erbschaftsteuer anfallen sollte, ist das Finanzamt über eine Erbschaft zu informieren. Darauf weist Tobias Gerauer von der Lohnsteuerhilfe Bayern (Lohi) hin. 

Schreiben muss inhaltlich umfassend sein

Die sogenannte Erbschaftsanzeige müssen Erben ihrem zuständigen Finanzamt innerhalb von drei Monaten, nachdem sie vom Vermögensübergang erfahren haben, übermitteln. Dafür genügt der Lohi zufolge ein formloses, aber inhaltlich umfassendes Schreiben. Dieses muss nämlich den Namen, die Anschrift und den Beruf des Erblassers und des Erben enthalten. Zudem gehören Todestag und Sterbeort in die Anzeige sowie die Art, der Umfang und der Wert des geerbten Vermögens. Auch der Verwandtschaftsgrad zwischen Erblasser und Erbe muss daraus hervorgehen.

Die Anzeige kann sowohl elektronisch über das Elster-Portal als auch in Briefform an das örtlich zuständige Finanzamt übermittelt werden. Nach Eingang der Meldung prüft die Behörde, ob die Abgabe einer Einkommensteuererklärung erforderlich ist. Pflicht ist diese laut Lohi dann, wenn Vermögenswerte wie Immobilien, Wertpapiere, Bankguthaben oder Unternehmensanteile übergehen.
Bei Pflichtverletzung droht Bußgeld oder Strafverfahren

Selbst wenn die geerbten Werte unterhalb der gesetzlichen Freibeträge liegen, entfällt die Meldepflicht nicht. Wer seine Pflicht versäumt, riskiert ein Bußgeld oder ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung.

Die Lohnsteuerhilfe Bayern weist zwar darauf hin, dass auch Finanzämter mit Augenmaß agieren und im Einzelfall keine Meldung verlangen, wenn eindeutig feststehen sollte, dass eine Erbschaft keiner Steuerpflicht unterliegen wird. Besteht aber nur der Hauch einer Chance auf eine Steuerpflicht, ist es keineswegs eine gute Idee, die Meldung zu vernachlässigen. Finanzämter sind gut vernetzt und erfahren etwa von Standesämtern, Nachlassgerichten und Notaren von Todesfällen und Nachlassvorgängen.


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