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Verbraucherrecht: Neues Gesetz gegen lange Vertragslaufzeiten

Aufgedrängte Verträge am Telefon, überlange Laufzeiten, automatische Vertragsverlängerungen: Ein neues Gesetz soll Verbraucher besser schützen.

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Seniorin sitzt auf ihrem Sofa im Wohnzimmer und telefoniert.

© Nicht definiert

Berlin (bmjv). Verbraucher sollen künftig besser vor telefonisch aufgedrängten Verträgen oder überlangen Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen geschützt werden. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzesentwurf beschlossen.

Handy-Verträge: schnellerer Wechsel möglich

Lange Vertragslaufzeiten, etwa bei Handyverträgen, beschränken die Wahlfreiheit der Verbraucher und hindern sie an einem Wechsel zu attraktiveren und preisgünstigeren Angeboten. Mit dem Gesetz für faire Verbraucherverträge sollen die Voraussetzungen für attraktive Angebote mit kürzeren Laufzeiten geschaffen und für mehr Transparenz und bessere Vergleichbarkeit der Angebote gesorgt werden.

Gleichzeitig soll die Kündigung bei automatischen Vertragsverlängerungen vereinfacht werden, unter anderem geht es dabei um die Laufzeit von Verträgen etwa für Handys, Streamingdienste, Fitnessstudios oder Zeitungs-Abos.

Einschränkung der Telefonwerbung

Außerdem sollen Verbraucher besser vor am Telefon aufgedrängten Energielieferverträgen geschützt werden. Künftig gilt: Lieferverträge über Gas oder Strom außerhalb der Grundversorgung müssen in Textform geschlossen werden. Dadurch bekommen Verbraucher Gelegenheit, in aller Ruhe zu prüfen, ob sie ihren Energielieferanten oder ihren Vertrag wirklich wechseln möchten.

Ein weiteres großes Ärgernis für Verbraucher ist unerwünschte Telefonwerbung. Sie wird von den meisten als aufdringlich und belästigend empfunden. Bereits jetzt gilt, dass Telefonwerbung nur nach einer vorherigen Einwilligung des Kunden erfolgen darf. Diese Einwilligungen in Telefonwerbung soll künftig von den Unternehmen dokumentiert und aufbewahrt werden müssen, ansonsten droht ein saftiges Bußgeld.

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