München (tö). Immer häufiger gewähren Bausparkassen für den Hausbau oder die Modernisierung der eigenen vier Wände kein Darlehen, obwohl der Bausparvertrag zuteilungsreif ist. Darauf hat die Verbraucherzentrale Bayern aufmerksam gemacht. Betroffene Kunden und Kundinnen sollten diese Entscheidung aber nicht einfach akzeptieren, da es für sie ja um viel Geld gehen kann. Denn lehnt die Bausparkasse die Herausgabe des Darlehens ab, verliert der Bausparvertrag für viele seinen größten Vorteil, nämlich die Möglichkeit, ein Darlehen zu den vereinbarten günstigen Zins-Konditionen zu erhalten.
“Wer einen Bausparvertrag abschließt, sollte sich nicht darauf verlassen, dass das Bauspardarlehen später automatisch ausgezahlt wird, sobald der Bausparvertrag zuteilungsreif ist und der Kunde es beantragt”, sagt Sibylle Miller-Trach, Rechtsreferentin Finanzen bei der Verbraucherzentrale Bayern. Die Bausparkasse könne in diesem Fall weitere Voraussetzungen verlangen. So prüft die Bausparkasse etwa, ob der Kunde das Darlehen voraussichtlich zurückzahlen kann und ob der Immobilienwert als Sicherheit ausreicht. In der Regel würden Bausparkassen Verbraucher beim Informationsgespräch vor Abschluss des Bausparvertrages allerdings nicht darüber informieren, „dass es Bedingungen für das Bauspardarlehen gibt“, warnt die Finanzjuristin.
Was also tun?
- Die Verbraucherzentrale Bayernrät, zunächst die Bausparkasse aufzufordern, ihre Entscheidung nachvollziehbar zu begründen. Außerdem sollte sie offenlegen, welche Kriterien sie bei ihrer Prüfung angewendet hat.
- Kommt es zu keiner Einigung, können sich Betroffene an die externe Schlichtungsstelle wenden, die für ihre Bausparkasse zuständig ist.
Adresse der Schlichtungsstellen
Verband der Privaten Bausparkassen e. V.
Schlichtungsstelle Bausparen
Postfach 30 30 79, 10730 Berlin
https://www.schlichtungsstelle-bausparen.de/de
Telefon: + 49 30 59 00 91 550 oder+ 49 30 59 00 91 500
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bausparen.de
Beschwerden von Verbrauchern gegen Landesbausparkassen sind, sofern Sie Mitglied der Schlichtungsstelle sind, zu richten an:
Verbraucherschlichtungsstelle beim Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e. V.
Postfach 11 02 72, 10832 Berlin
Tel.: 030 / 81 92 295
E-Mail: ombudsmann@voeb-kbs.de
