München (tö). Fast jeder Fünfte hat derzeit aufgrund gestiegener Lebenshaltungskosten Probleme, einen aufgenommenen Kredit zu tilgen. Bei den 16- bis 29-jährigen trifft dies sogar fast jeden Dritten. Das ergab eine repräsentative Online-Umfrage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) bei 1000 Internetnutzern. Banken würden „immer wieder Kredite vergeben, die für Verbraucher „in der finanziellen Überforderung oder Überschuldung enden“, kritisierte Dorothea Mohn, Finanzexpertin des vzbv. „Die gestiegenen Kosten in den vergangenen Monaten haben Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer bei der Tilgung eines Kredites unter Druck gesetzt.“
„Buy now, pay later” als eine Ursache
Eine weitere Umfrage des Bundesverbands bei Schuldnerberatern legt die Vermutung nahe, dass manche Kreditgeber die Kreditwürdigkeit ihrer Kunden unzureichend prüfen und mit ihren Kreditkonditionen mitunter überfordern. Besonders häufig wurde hier als Problem die Zahlungsform „Buy now, pay later“ (Kaufe jetzt, zahle später) genannt. Vor allem jüngere Menschen finanzieren kleine Einkäufe im Online-Handel immer häufiger über eine Ratenzahlung, wie Analysen vom Vergleichsportal Verivox, der Auskunftsdateien Schufa und Creditreform zeigen. Solche Ratenkäufe für unter 1000 Euro können jedoch extrem teuer werden, weil die Zinsen meist viel höher ausfallen als bei klassischen Ratenkrediten. Dadurch erhöht sich für die Kunden und Kundinnen das Verschuldungsrisiko. Verbraucher sollten sich deshalb von scheinbar niedrigen Monatsraten und dem einfachen Abschluss per Klick nicht verführen lassen. Auch kleine Ratenzahlungen erhöhten die laufenden Kosten und sollten das persönliche Haushaltsbudget nicht überlasten, warnen Finanzexperten.
Die Verbraucherzentralen fordern nun, Bankkunden bei der Kreditvergabe in der nationalen Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie besser zu schützen. „Die Kreditwürdigkeitsprüfung muss so gestaltet werden, dass bei jeder Art von Verbraucherkrediten das individuelle Einkommen und die regelmäßigen Ausgaben geprüft werden, ohne dabei sensible Verbraucherinformationen zu verarbeiten“, sagte Mohn. Die EU-Mitgliedsstaaten müssen die neue EU-Richtline bis zum 20. November 2025 in nationales Recht umsetzen. Derzeit erarbeitet das Bundesjustizministerium einen Referentenentwurf, der als Grundlage für den weiteren Gesetzgebungsprozess dienen soll.
