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Verfassungsgericht nimmt Erbschaftsteuer unter die Lupe

Das höchste deutsche Gericht prüft, ob geltende Regeln mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Was Mitte Oktober auf dem Prüfstand steht.

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Das Gebäude des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe. Bild: IMAGO / imagebroker

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Karlsruhe (dpa). Das Bundesverfassungsgericht möchte sich Mitte Oktober verschiedenen Aspekten rund um die Erbschaftsteuer widmen. Am 12. Oktober sollen die Gesetzgebungskompetenzen im Fokus stehen. Einen Tag später prüft das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe laut Ankündigung die Verschonung von Betriebsvermögen. Urteile werden erst einige Monate später erwartet. 

Um eine mögliche Erbschaftsteuer wird seit Jahren gerungen. Es geht unter anderem darum, ob Erben großer Vermögen stärker besteuert werden.

Worum es im Detail geht

Die Bayerische Staatsregierung hält Regeln im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz für verfassungswidrig und möchte, dass diese überprüft werden. Dabei geht es um die Bewertung von Grundbesitz, persönliche Freibeträge sowie die Steuersätze. 

Der Gesetzgeber habe unter anderem Freibeträge und Steuersätze nicht an die Preissteigerung der vergangenen Jahre angepasst. Die Freibeträge müssten außerdem das regional unterschiedliche Niveau der Immobilienpreise berücksichtigen, erläuterte das Gericht. (Az. 1 BvF 1/23) 

Erbe klagt

Im zweiten Verfahren hat ein Mann Verfassungsbeschwerde eingelegt, der sich erfolglos gegen die Belastung des von ihm erworbenen Privatvermögens aus dem Nachlass seiner Tante mit Erbschaftsteuer gewandt hat. Der Erste Senat unter Vorsitz von Gerichtspräsident Stephan Harbarth schaut sich den Angaben nach an, ob die erbschaft- und schenkungsteuerlichen Begünstigungen sowie bewertungsrechtlichen Regelungen beim Übergang betrieblichen Vermögens mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Sie gelten demzufolge nicht für den Erwerb von sonstigem, nicht begünstigtem Vermögen. (Az. 1 BvR 804/22)


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