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Vorsicht Erbschleicher: So schützen Sie sich

Erbschleicherei ist in Deutschland keine Straftat. Umso wichtiger ist, aufmerksam zu sein – und Vorsorge zu treffen.

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Hand schreibt mit Füllfederhalter Testament.

© Nicht definiert

Hamm/Frankfurt (Westfälische Notarkammer/tr). Laut dem Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung vererben oder verschenken Privatpersonen hierzulande jedes Jahr schätzungsweise bis zu 400 Milliarden Euro. Für sogenannte Erbschleicher ein „lohnendes“ Geschäft. Sie erschleichen sich das Vertrauen der häufig älteren und vielleicht einsamen oder hilfsbedürftigen Opfer, manipulieren und täuschen sie. 

Neben dem finanziellen ist auch der emotionale Schaden oft groß. Manche Methoden der Erbschleicher können strafbar sein. Erbschleicherei selbst ist aber keine Straftat in Deutschland. Darauf weist die Westfälische Notarkammer hin. Der beste Schutz sei eine frühzeitige Beratung und Vorsorge.

Erst Vertrauen gewinnen, dann das Opfer isolieren

Von Erbschleicherei ist die Rede, wenn jemand gezielt und mit unlauteren Mitteln versucht, finanzielle Entscheidungen eines anderen zum eigenen Vorteil zu beeinflussen. Am Anfang soll oft durch Zuwendung und Hilfsbereitschaft das Vertrauen des späteren Opfers gewonnen oder durch eine erfundene tragische Geschichte Mitleid erregt werden. In manchen Fällen wird sogar ein Verwandtschaftsverhältnis vorgetäuscht. 

Im weiteren Verlauf können die absichtliche Entfremdung von Angehörigen und Freunden, das Verschweigen oder Kontrollieren von Anrufen und Briefen sowie die Isolation des Betroffenen hinzukommen. Ein Verdacht kann sich zum Beispiel ergeben, wenn eine Person auf einmal in einem Testament als Erbe auftaucht oder aber schon zu Lebzeiten größere Schenkungen erhält, obwohl kein bekanntes längeres oder festes Verhältnis zwischen den Beteiligten besteht. Nichtsdestoweniger können Erbschleicher auch aus der eigenen Familie stammen.

Wer sich selbst oder Angehörige schützen möchte, sollte regelmäßig den gegenseitigen Kontakt pflegen und offen über Sorgen und Ängste sprechen. So fallen größere Veränderungen im Verhalten oder Umfeld früh auf und Betroffene fühlen sich nicht mit ihren Problemen allein gelassen.

So schützen Erblasser ihren letzten Willen

Solange Erblasser testierfähig sind, bietet ihnen die Beratung und Beurkundung durch einen Notar vielfältige Lösungen zum Schutz des eigenen Vermögens. So ermöglicht ein notarielles Testament, den letzten Willen rechtssicher festzuhalten und Manipulationen durch Dritte zu vermeiden. Handelt es sich um ein gemeinschaftliches Testament, besteht für viele darin getroffene Regelungen eine Bindungswirkung, sobald der erste Erblasser verstorben ist. Dies kann den Schutz vor späteren einseitigen Änderungen deutlich erhöhen. 

Ein Erbvertrag kann bereits ab der Beurkundung bindend sein. In dem Dokument lässt sich zudem eine Testamentsvollstreckung durch einen spezialisierten Notar oder Rechtsanwalt anordnen. Im Sterbefall darf allein der Testamentsvollstrecker den Nachlass im Sinne des Erblassers verwalten. Dabei ist er gegenüber den Erben zur Auskunft und Rechenschaft verpflichtet. Auch ein privatschriftliches Testament sollte in die amtliche Verwahrung beim Nachlassgericht gegeben werden, um es vor Fälschung oder Verlust zu schützen. Damit wird es automatisch im Zentralen Testamentsregister erfasst und nach dem Tode berücksichtigt.

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