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Vorsicht vor Abzocke bei Kleinanzeigen im Internet

Hinter manchen Angeboten stecken Betrüger. Vor diesen drei Maschen warnen aktuell Polizei und Verbraucherschützer.

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Hand einer Seniorin berührt Touchpad an einem Notebook. Bild: IMAGO / Westend61 / Fotoagentur WESTEND61

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München (tö). Wer in Kleinanzeigen im Internet nach günstigen Produkten sucht, sollte aufpassen, nicht auf Betrüger hereinzufallen. Darauf haben die Verbraucherzentrale und das Landeskriminalamt in Rheinland-Pfalz aufmerksam gemacht. Demnach stecken hinter den Profilen auf dem Portal „kleinanzeigen.de“ „nicht immer ehrliche Angebote“. Die ursprünglich als eBay Kleinanzeigen gestartete Verkaufsplattform heißt seit Mai 2023 nur noch „kleinanzeigen“ und ist nach eigenen Angaben der führende Online-Kleinanzeigenmarkt in Deutschland. Der Verbraucherzentrale und dem Landeskriminalamt in Mainz sind zuletzt vor allem drei Betrugsmaschen aufgefallen:  

1. Wenn das „sichere Bezahlen“ gar nicht sicher ist 

Ein Nutzer bietet auf kleinanzeigen.de einen Kindersitz zum Verkauf an. Eine vermeintliche Interessentin meldet sich und gibt an, über die tatsächlich existierende „kleinanzeigen“-Bezahlmethode „Sicher bezahlen“ zahlen zu wollen. Der Verkäufer erhält eine SMS. Demnach soll der Artikel bereits bezahlt sein. Der Zahlungseingang müsse aber über einen Link bestätigt werden. Der Link führt jedoch auf eine gefälschte Website, die der Originalseite sehr ähnlich sieht. Der arglose Nutzer gibt dort seine persönlichen Kreditkartendaten ein, um das Geld zu erhalten – und schon ist es passiert: Mehrere tausend Euro werden über die Kreditkarte abgebucht. 

2. Wie der Trick mit dem Personalausweis funktioniert

Auch von Verkäufern, die ihren Personalausweis vorzeigen, sollten sich Verbraucher nicht blenden lassen. Der Fall: Eine Frau entdeckt auf „kleinanzeigen“ einen günstigen Akku-Staubsauger. Der Verkäufer sendet ihr ein Foto eines Personalausweises zu, um möglichst seriös zu wirken. Die Frau überweist daraufhin Kaufpreis per Echtzeitüberweisung an den Betrüger. Der Staubsauger kam allerdings nie an, und der Verkäufer war verschwunden.

3. Wenn der Käuferschutz ausgehebelt wird 

Eine Verbraucherin bestellt eine Ledertasche. Der Verkäufer bittet sie darum, bei der Zahlung über den amerikanischen Finanzdienstleister PayPal die Option „Geld an Freunde und Familie senden“ auszuwählen. Das sei günstiger und schneller. Nur, was viele Nutzer und Nutzerinnen nicht wissen: Der Käuferschutz wird dadurch ausgehebelt. Trotzdem überweist die Käuferin der Ledertasche das Geld über die gewünschte Option. Doch die Ware kann bei ihr nie an. Und die Betrüger waren danach auch nicht mehr auffindbar. 

Um sich vor Betrügereien im Netz zu schützen, sollten Sie am besten diese Ratschläge des Landeskriminalamts und der Verbraucherzentrale befolgen:

  • Nur, wenn Sie per PayPal eine Zahlung über „Waren und Dienstleistungen“ senden, kommen Sie in den Genuss des „Käuferschutzes“ und können sich das Geld nachher zurückholen. Bei der Zahlungsoption „Freunde und Familie“ funktioniert das nicht.
  • Beim Bezahlsystem „sicher Bezahlen“ müssen Sie nicht selbst aktiv werden. Besonders wichtig: Klicken Sie bei Bezahlvorgängen nicht auf Links in SMS oder Mails.  
  • Seien Sie vorsichtig bei unwahrscheinlich günstigen Angeboten, vor allem, wenn sich diese in einem Online-Shop häufen. 
  • Wählen Sie eine sichere Zahlungsmethode und lassen Sie sich nicht zu einer Überweisung per Vorkasse überreden.

Die Verkaufsplattform „kleinanzeigen“ hat einige hilfreiche Sicherheitstipps auf ihrer Website zusammengestellt. Sollte es trotz aller Vorsicht zu einem Betrug gekommen sein, ist es in jeden Fall ratsam, sich an die zuständige Polizei-Dienststelle zu wenden und Strafanzeige zu erstatten. 

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