Ihre-Vorsorge Logo

Zinsen steigen: Auf Freistellungsauftrag achten

Auf Sparguthaben gibt es wieder attraktive Zinsen. Damit wird auch die Bedeutung von Freistellungsaufträgen wieder größer.

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Hand mit Kugelschreiber füllt Formular aus. Bild: IMAGO / Panthermedia / Antonio Guillem

© Nicht definiert

Berlin (dpa/tmn). Vier Prozent Zinsen pro Jahr bietet inzwischen so manche Bank auf Guthaben ihrer Kundinnen und Kunden. Bei einem Anlagebetrag von 10.000 Euro sind das mal eben 400 Euro jährlich. Abzüglich Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 Prozent und den darauf entfallenden Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent verbleiben Sparerinnen und Sparern allerdings nur 294,50 Euro. Den Rest führt die Bank im Zweifel direkt ans Finanzamt ab. Das muss aber nicht sein.

Denn Kapitalerträge in Höhe von 1000 Euro pro Jahr für Alleinstehende beziehungsweise 2000 Euro für Verheiratete können Sparerinnen und Sparer steuerfrei behalten. Soll die Bank bis zu dieser Höhe keine automatischen Steuerabzüge vornehmen, müssen Kundinnen und Kunden ihr das mitteilen – und zwar mit dem sogenannten Freistellungsauftrag. Formulare stellt die entsprechende Bank zur Verfügung, oftmals geht das auch via Onlinebanking.

„Ein solcher Freistellungsauftrag gilt bis auf Widerruf und muss nicht jährlich neu erteilt werden“, heißt es vom Bund der Steuerzahler. Er kann aber unter dem Jahr beliebig oft geändert werden.

Sparerpauschbetrag der Kinder nutzen

Wer verschiedene Sparkonten bei unterschiedlichen Finanzinstituten hat, kann den Freistellungsauftrag auch aufteilen – und zum Beispiel bei zwei Banken einen Freistellungsauftrag in Höhe von je 500 Euro hinterlegen. Dabei darf die Summe der Freistellungsaufträge allerdings nie den maximalen Freibetrag überschreiten.

Wer keinen Freistellungsauftrag erteilt hat, kann sich zu viel gezahlte Steuern auch über die Steuererklärung zurückholen – dafür muss laut Bund der Steuerzahler die Anlage „Einkünfte aus Kapitalvermögen“ ausgefüllt werden.

Tipp: Eltern, die so viele Zinsen erhalten, dass sie den geltenden Freibetrag übersteigen, können auch die Freibeträge ihrer Kinder mit nutzen. Dazu rät der Bund der Steuerzahler, einen Teil des Sparguthabens auf den Konten der Kinder anzulegen.

Mehr zum Thema


Weitere Artikel

Time
2 Minuten

Wärmepumpe statt Ölheizung, Elektroauto statt Verbrenner: Millionen Haushalte investieren bereits in die Energiewende. Doch in vielen Fällen scheitert es am Geld.

Time
2 Minuten

Die festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer in Deutschland erreicht einen Rekordwert. Was steckt hinter dem starken Anstieg im vergangenen Jahr?

Time
2 Minuten

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben nach Abzug der Teuerung im Schnitt mehr Geld in der Tasche. Das ist eine gute Nachricht für die Konjunktur. Doch die vielen Krisenjahre wirken nach.

Time
2 Minuten

Im vergangenen Jahr wurden laut „Bau-Monitor“ fast 85.000 Wohnungen weniger gebaut als 2023. Mit Folgen für die gesamte Wirtschaft.

Time
2 Minuten

Mehr Geld im Portemonnaie für Millionen Beschäftigte: Bisher sieht es danach aus, als würden die Tariflohnerhöhungen im laufenden Jahr die Inflation schlagen. Doch es gibt noch einige Fragezeichen.

Time
2 Minuten

Die Steuererklärung lässt sich auch nach dem Absenden noch korrigieren - bestenfalls reagiert man sofort, sobald man den Fehler bemerkt. Was konkret gilt und wie Betroffene vorgehen.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026