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Wenn die Arbeitskraft verloren geht: So sieht die optimale Vorsorge aus

Nach Ende des Krankengeldbezuges gibt es für chronisch Kranke und Unfallopfer oft nur noch diese Alternativen: Erwerbsminderungsrente oder Bürgergeld - wenn man nicht privat vorgesorgt hat.

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Mann mittleren Alters fasst sich deprimiert an die Stirn.

© Nicht definiert

Der Verlust der Arbeitskraft kann jeden treffen: unabhängig von Beruf, Ausbildung, Wochenarbeitszeit. Tatsächlich glaubt aber fast jeder, dass es ihn gerade nicht treffen wird. Paradox, schaut man etwa auf die Zahlen zur Erwerbsminderungsrente. Ende 2022 bezogen rund 1,8 Millionen Menschen eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Dazu kommen diejenigen, die zwar nicht mehr arbeiten können, aber (noch) nicht erwerbsgemindert sind im Sinne der gesetzlichen Vorgaben. 

Das Risiko eines Arbeitskraftverlustes ist also alles andere als irreal. Und die Folgen reichen weit: Spätestens mit dem Ende des Krankengeldbezuges versiegt die letzte Einkommensquelle – danach kommen nur noch die Erwerbsminderungsrente, das Bürgergeld und der finanzielle Abstieg, wenn nicht privat vorgesorgt wird. 

Dazu kommt ein ganz anderer Aspekt: Wer sich mit der Berufsunfähigkeit beschäftigt, geht meist davon aus, dass er wenigstens in der Lage ist, sich weiter um seine Belange selbst zu kümmern und etwa finanzielle Ansprüche zu verfolgen. Auch hier sieht die Realität anders aus: Niemand kann sich um Rentenansprüche kümmern, wenn er monatelang im Koma liegt nach einem Unfall. 

Deswegen sind bei der optimalen Vorbereitung zwei Aspekte wichtig: Die finanzielle Absicherung und die organisatorische Vorsorge.

Finanzielle Absicherung

Bei der finanziellen Absicherung steht meistens die Berufsunfähigkeitsversicherung im Fokus. Aber je nach Beruf kann auch eine private Erwerbsunfähigkeitsversicherung oder auch eine Grundfähigkeitsversicherung die richtige Lösung sein. Hier hilft nur eine umfassende Beratung durch einen Experten. 

Was der aber auf jeden Fall wissen muss, ist die Höhe der gewünschten Absicherung. Und die erforderliche Rente sollte sich jeder aus seiner individuellen Situation selbst herleiten. Zunächst einmal hilft es, alle Einkommensquellen aufzulisten, die bei einer dauerhaften Berufsunfähigkeit zur Verfügung stehen. Das können gesetzliche oder betriebliche Ansprüche bei Erwerbsminderung oder Berufsunfähigkeit sein, aber auch Miet- oder Zinseinnahmen und natürlich Einkommen im Familienverbund wie Kindergeld oder die Bezüge des Partners. 

Auf der anderen Seite stellt man einmal die Ausgaben zusammen, die bei einer Berufsunfähigkeit in Zukunft fällig werden. Die Summe wird recht nah an der sein, die auch ohne Berufsunfähigkeit anfällt: Denn lediglich die beruflich veranlassten Kosten fallen weg, etwa für das Jobticket und die Fahrtkosten mit dem Auto. 

Wer dann die Haben- und die Sollseite saldiert, der sieht schwarz auf weiß die Summe X, die er absichern müsste. Zusätzlich sollten fällige Steuern, die Kosten für eine Krankenversicherung und Beiträge für eine private Altersvorsorge nicht vergessen werden. Sie erhöhen die Summe X im Schnitt um 20 bis 40 Prozent.

BU-Rente richtig berechnen: So geht’s

Schritt 1: Welches Einkommen bleibt? 

EinnahmeartEuro
Erwerbsminderungsrente             
Betriebliche Renten         
Zinseinkünfte 
Mieteinnahmen  
Kindergeld 
Weitere Einkünfte            
Einkommen des Partners/ der Partnerin  
Gesamtsumme Einkommen:  

Schritt 2: Welche Ausgaben müssen finanziell geschultert werden? 

AusgabeartEuro
Wohnen (Miete oder Hypothekenrate)  
Strom/Gas 
Kommunikation und Medien  
Versicherungen  
Mobilität (Auto/ ÖPNV)  
Gebühren Konto/ Depot  
Laufende Sparverträge/Altersvorsorge   
Kreditverpflichtungen  
Bildung und Beruf  
Sport 
Reisen und Urlaub            
Kultur und Freizeit            
Einkaufen  
Bekleidung  
Gesundheit  
Sonstige  
Sonstige  
Sonstige  
Gesamtsumme Ausgaben:            

Schritt 3: Das muss versichert werden 

PositionEuro
Gesamtsumme Ausgaben:  
abzgl. Gesamtsumme Einkommen:  
Saldo: 
zzgl. Krankenversicherung  
zzgl. private Altersvorsorge  
zzgl. Steuern  
Fehlendes Einkommen:  

 

Organisatorische Vorsorge

Bei der organisatorischen Vorsorge geht es um diejenigen, die sich bei einer Berufsunfähigkeit um den Betroffenen und dessen Belange kümmern müssen. Hier kann man selbst vorsorgen und so den Partner oder die Familie entlasten helfen. Bitte immer daran denken: Wenn jemand berufsunfähig wird, dann bedeutet das viel mehr, als “nur” den Job nicht mehr ausüben zu können. 

Ein Großteil der Berufsunfähigen ist auch “alltagsunfähig”. Sie schaffen es kaum, die alltäglichen Aufgaben und Herausforderungen abseits des Jobs zu erledigen. Deswegen benötigen die Betroffenen Menschen um sich, die sich um sie kümmern. Im Alltag, aber auch bei der Versicherungs-Bürokratie, die Sie bei einer Berufsunfähigkeit bewerkstelligen müssen. Und damit gibt es über den Versicherungsschutz hinaus einiges vorzubereiten. 

Vollmachten erstellen

Bei einer schweren Erkrankung oder einem Unfall, die zu Berufsunfähigkeit und möglicherweise auch erheblichen Einschränkungen im Alltag führen, ist es erforderlich, dass Bevollmächtigte die eigenen Interessen von Betroffenen vertreten. Diese Personen müssen die Leistungen aus der Versicherung beantragen, Arztunterlagen bereitstellen oder Atteste einholen. Gegebenenfalls müssen sie auch bei Behörden – zum Beispiel wegen der Erwerbsminderungsrente bei der Deutschen Rentenversicherung – vorsprechen und die Interessen wahrnehmen. Und dafür bedarf es rechtlicher Absicherung durch Vollmachten. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.

Eine Vorsorgevollmacht ist in diesem Zusammenhang von großer Bedeutung. Sie ermöglicht anderen Personen, für den Betroffenen wichtige Entscheidungen in allen Lebensbereichen zu treffen. Eine Generalvollmacht kann in Betracht gezogen werden, wenn trotz Berufsunfähigkeit noch die Fähigkeit besteht, selbst Entscheidungen zu treffen, jedoch andere Personen dabei unterstützen sollen. Eine weitere entscheidende Komponente der Vorsorge im Zusammenhang mit Berufsunfähigkeit ist die Bankvollmacht. Hier ist ebenfalls eine Unterscheidung notwendig: Wenn nicht mehr die Fähigkeit besteht, eigene Entscheidungen zu treffen, kann der Bevollmächtigte über das Geld des Betroffenen verfügen.

Wichtige Versicherungsunterlagen bereitstellen

Im Fokus stehen bei einer Berufsunfähigkeit neben der BU-Versicherung vorwiegend Policen, die ein Krankentagegeld zahlen. Der Versicherungsschein ist der Nachweis, dass und wie man versichert ist. Er dokumentiert den Anspruch gegenüber der Versicherung. Alle Versicherungsscheine mit dem aktuellen Vertragsstand sollten im Notfallordner hinterlegt werden. Dies gilt nicht nur für die BU-Versicherung, sondern auch für andere Absicherungen wie eine Krankentagegeldversicherung, eine betriebliche Arbeitskraftabsicherung oder eine Unfallversicherung. Nur so wissen Bevollmächtigte im Ernstfall, welcher Versicherungsschutz besteht.

Tipp: Gesundheitsunterlagen gut aufbereiten

Die Beurteilung, ob der Versicherungsfall eingetreten ist, hängt vom vorhandenen Versicherungsschutz ab. Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung ist in der Regel Voraussetzung, dass der zuletzt ausgeübte Beruf nicht mehr zu mindestens 50 Prozent ausgeübt werden kann. Diese Beurteilung kann zu Kontroversen mit dem Versicherer führen. Daher ist es von großer Bedeutung, sämtliche Nachweise für die Berufsunfähigkeit, wie Arztberichte, Atteste oder Gutachten, sorgfältig aufzubewahren. Die Dokumente sollten frühzeitig in die Notfallmappe aufgenommen werden, insbesondere wenn sich eine längere Krankheit abzeichnet.

Unterlagen für gesetzliche und sonstige Ansprüche

Wenn aus gesundheitlichen Gründen das Aus im Job droht, kommen gegebenenfalls weitere Sicherungssysteme zum Tragen und sehen Leistungen vor. Vor allem betrifft das die Erwerbsminderungsrente der Deutschen Rentenversicherung, Leistungen wegen Berufsunfähigkeit aus einem Versorgungswerk und bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten die Berufsgenossenschaften. Auch auf diese Unterlagen sollten Bevollmächtigte in einem Notfall schnell Zugriff bekommen. Dazu liefern Versorgungswerke und die Deutsche Rentenversicherung regelmäßig Informationen, welche Leistungen beansprucht werden können. Bei Arbeitsunfällen sind der Arbeitgeber und die zuständige Berufsgenossenschaft Ansprechpartner. 

Übersicht über Konten und Verträge

In einem Notfall muss jemand für den Betroffenen die Finanzen regeln und zum Beispiel auf das Konto zugreifen können. Auch eine Übersicht und ein Einblick in vertragliche Verpflichtungen kann hilfreich sein. Jeder sollte im Rahmen der Notfallplanung eine Übersicht über alle bestehenden Konten, Depots und Sparverträge sowie vertraglichen Verpflichtungen erstellen. Neben der Vorsorgevollmacht sollte eine Bankvollmacht erteilt werden.

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