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Hausbesuch: Muss der Arzt nach Hause kommen?

Die Zahl der Hausbesuche durch den Hausarzt geht deutlich zurück. Aber haben Patienten überhaupt einen Anspruch darauf, dass der Arzt zu ihnen nach Hause kommt?

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Arzt misst Blutdruck bei älterem Patienten. Bild: IMAGO / Shotshop / Monkey Business 2

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Auch neue Patienten haben Anspruch auf einen Hausarztbesuch

Eine ausdrückliche Vereinbarung über Hausbesuche müssen Patienten mit ihrem Arzt nicht treffen. Dennoch schadet es nicht, wenn sie ihren Hausarzt fragen, wie in seiner Praxis mit Hausbesuchen verfahren wird.

Auch neue Patienten haben Anspruch auf Hausbesuche, wenn sie nicht in der Lage sind, die Praxis aufzusuchen. Ein Arzt darf also die Aufnahme neuer Patienten nicht an die Bedingung knüpfen, dass diese auf einen Hausbesuch verzichten.

Arzt im näheren Umfeld suchen

Für ältere Patienten ist es sinnvoll, dass die Ärzte, die sie regelmäßig aufsuchen müssen, in der näheren Umgebung sind. Kurze Anfahrtswege – insbesondere zum Hausarzt und zu oft frequentierten Fachärzten – ersparen Zeit und Mühe. Wer kein Auto besitzt, sollte die Praxis gut zu Fuß oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen können.

Dass der Arzt seinen Sitz in der Nähe haben sollte, ist auch beim Thema Hausbesuche wichtig. Denn grundsätzlich gilt, dass Ärzte das Recht haben, Hausbesuche „außerhalb des üblichen Praxisbereiches“ abzulehnen. Eine feste Kilometerdistanz findet sich hierfür im Bundesmantelvertrag Ärzte nicht. Wie weit der übliche Praxisbereich reicht, hängt von der Siedlungsstruktur und der Arztdichte ab. In einer Großstadt befindet sich eine Praxis, die am anderen Ende der Stadt liegt, sicherlich außerhalb des üblichen Praxisbereichs.

Tipp: Fragen Sie Ihren Arzt, in welchem räumlichen Bereich er sich normalerweise noch für Hausbesuche zuständig fühlt.

Auch außerhalb dieses Bereichs ist der Arzt zu einem Hausbesuch verpflichtet, wenn es sich um einen dringenden Fall handelt und ein anderer Vertragsarzt, in dessen Praxisbereich die Wohnung des Kranken liegt, nicht zu erreichen ist.

24,6 Millionen Hausbesuche haben bundesdeutsche Ärzte im letzten Jahr bei ihren Patienten gemacht, 2009 gab es mit 30,3 Millionen noch sechs Millionen Hausbesuche mehr. Das zeigt die Statistik der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).

Hausbesuche gehören für den Hausarzt zum Pflichtprogramm. Paragraf 17 Absatz 6 Bundesmantelvertrag Ärzte regelt klar: „Die Besuchsbehandlung ist grundsätzlich Aufgabe des behandelnden Hausarztes.“

Der nächste Absatz dieses Vertrages schränkt die Behandlung zu Hause allerdings wieder ein. Danach müssen die Krankenkassen ihre Versicherten darüber aufklären, dass sie einen Anspruch auf Besuchsbehandlung nur dann haben, „wenn ihnen das Aufsuchen des Arztes in dessen Praxisräumen wegen Krankheit nicht möglich oder zumutbar ist“.

Man muss nicht erst zum Hausarzt gehen

Viele Patienten kennen ihren Hausarzt schon lange und vertrauen ihm. Trotzdem besteht keine rechtliche Verpflichtung, bei gesundheitlichen Problemen zunächst den Hausarzt zu besuchen.

In Deutschland gilt das Recht der freien Arztwahl. Das bedeutet auch: Jeder hat das Recht, sich einen anderen Hausarzt zu wählen – wenn denn in der Gegend verschiedene Allgemeinmediziner oder hausärztlich tätige Internisten tätig sind.

Gleiche Regeln für hausarztzentrierte Versorgung

Anders ist es allerdings für diejenigen, die sich für eine „hausarztzentrierte Versorgung“ entschieden haben. Solche Modelle wurden schon vor mehr als zehn Jahren in Deutschland eingeführt, um die Lotsenfunktion des Hausarztes im Gesundheitssystem zu stärken.

Wer sich freiwillig hierfür entscheidet, für den ist der ausdrücklich gewählte Hausarzt Ansprechpartner für (fast) alle medizinischen Fragen. Fachärzte dürfen dann nur auf Überweisung des gewählten Hausarztes in Anspruch genommen werden. Ausnahmen gelten nur in Notfällen sowie für Termine bei Gynäkologen und Augenärzten.

Die Hausarztmodelle sind in den einzelnen Bundesländern und zum Teil auch je nach Krankenkasse leicht unterschiedlich. Standard ist aber, dass man hierdurch eine längere vertragliche Bindung an den gewählten Hausarzt eingeht – in der Regel für ein Jahr.

Wer eine solche Bindung vereinbart, wird dafür mit bestimmten Vorteilen belohnt. So können für ihn bestimmte rabattierte Arzneimittel zuzahlungsfrei sein, es kann Anspruch auf eine erweiterte Gesundheitsuntersuchung sowie zusätzliche Präventionsangebote bestehen, gegebenenfalls wird auch eine Reduzierung der Wartezeit festgelegt.

Allerdings: Am Rechtsanspruch auf einen ärztlichen Hausbesuch ändert sich hierdurch nichts. Und niemand muss sich in ein Hausarztprogramm einschreiben, damit im Fall des Falles der Arzt nach Hause kommt.

Im Notfall: 112

In Notfällen – also etwa bei einem möglichen Herzinfarkt oder Schlaganfall – sollten Sie keine Zeit verschwenden mit dem Versuch, Ihren Hausarzt zu erreichen. In diesem Fall sollten Sie sofort die Notrufnummer 112 wählen.

Wenn die Praxis Ihres Hausarztes zu hat und Sie – etwa wegen hohen Fiebers – nicht bis zur nächsten Sprechzeit warten können, können Sie sich unter der bundesweiten Nummer 116117 an den ärztlichen Bereitschaftsdienst wenden. Dieser versorgt sowohl Kassen- als auch Privatpatienten.


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