Pflegeheim-Kosten: Im Schnitt 1.700 Euro Eigenanteil im Monat
Für welchen Pflegegrad gelten diese Beträge?
In den einzelnen Heimen gibt es bei den Pflegekosten, die die Bewohner übernehmen müssen, keinen Unterschied mehr zwischen den Pflegegraden.
Bis Ende 2016 stieg der Eigenanteil für Pflegebedürftige in Heimen von Pflegestufe zu Pflegestufe an. Seit 2017 müssen (mit Ausnahme einiger Altfälle, die schon 2016 im Heim gelebt haben und für die ein Bestandsschutz gilt) alle Pflegebedürftigen mit den Pflegegraden 2 bis 5 im selben Heim denselben Eigenanteil für die Pflege zahlen.
Das bedeutet: Wer beispielsweise mit Pflegegrad 2 in ein Pflegeheim zieht, muss künftig auch bei höherer Pflegebedürftigkeit nicht mit wesentlich höheren Kosten für die Pflege rechnen.
Wie wird der von Heim zu Heim unterschiedliche Eigenanteil für die Pflege berechnet?
Der einrichtungsspezifische Eigenanteil für die Pflege wird – grob gesagt – errechnet, indem die Pflegekosten für Heimbewohner der Pflegegrade 2 bis 5 addiert werden. Davon werden die kompletten Zahlungen der Pflegeversicherung für diese Heimbewohner abgezogen. Die Differenz wird durch die Zahl der Heimbewohner mit den Pflegegraden 2 bis 5 geteilt.
Und was ist mit den sonstigen Kosten im Heim?
Diese müssen komplett von den Pflegebedürftigen bezahlt werden. Die Pflegekasse beteiligt sich daran nicht.
Es handelt sich dabei um die Kosten für Unterkunft und Verpflegung (so genannte Hotelkosten) und die gesondert in Rechnung gestellten Investitionskosten (z.B. für die Anschaffung neuer Möbel oder Renovierungen).
Die durchschnittlichen Kosten für die Investitionen liegen 2017 bundesweit bei 401 Euro und die durchschnittlichen Hotelkosten bei 703 Euro. Zusammen ergibt das 1.104 Euro.
Und was macht das unterm Strich?
Zählt man die Pflege-, Hotel- und Investitionskosten zusammen, so ergibt das im Bundesdurchschnitt einen Gesamteigenanteil von 1.691 Euro, der von den Pflegbedürftigen in stationären Einrichtungen selbst aufzubringen ist.
Dieser Anteil schwankt sehr stark. In einem Viertel der Einrichtungen liegt er laut dem Barmer Pflegereport unter 1.286 Euro, bei einem anderen Viertel dagegen über 2.053 Euro und in einem Prozent der Einrichtungen sogar über 3.000 Euro.
Auch auf Länderebene gibt es massive Unterschiede: So reicht der Gesamteigenanteil von 1.107 Euro in Sachsen-Anhalt bis hin zu 2.252 Euro in Nordrhein-Westfalen.
Was bedeuten diese Zahlen für die individuelle Vorsorge im Fall der Pflegebedürftigkeit?
Nach Daten eines früheren Barmer Pflegereports müssen etwa jeder zweite Mann und zwei von drei Frauen damit rechnen, pflegebedürftig zu werden. Die Wahrscheinlichkeit ist also nicht gerade gering. Ob man dann später auf ein Pflegeheim angewiesen ist, ist damit natürlich noch offen.
Derzeit leben weniger als 30 Prozent der Pflegebedürftigen in einem Pflegeheim. Die meisten Pflegebedürftigen werden zu Hause versorgt. Durch die jüngste Pflegereform wurde die ambulante Pflege gegenüber der Heimpflege noch gestärkt.
Gibt es eine Versorgungslücke, wenn man doch in ein Heim ziehen muss?
Das hängt natürlich von der individuellen Einkommenssituation und dem gewählten Heim ab. Grundsätzlich kann ja nahezu das komplette Alterseinkommen später für die Begleichung der Heimkosten aufgebraucht werden. Denn hier findet ja eine Vollversorgung statt.
Alleinstehende Männer ab 65 hatten nach den Zahlen des letzten Alterssicherungsberichts der Bundesregierung im Schnitt netto 1.614 Euro im Monat zur Verfügung (s. Tabelle). Diese Daten beziehen sich auf 2015. Dem steht 2017 bei Heimbewohnern mit Pflegegrad 2 bis 5 ein durchschnittlicher Gesamteigenanteil von 1.691 Euro gegenüber.
Das bedeutet: Für Senioren mit durchschnittlichem Einkommen gibt es zwar eine Lücke zwischen ihrem Alterseinkommen und dem Gesamteigenanteil an Heimkosten – aber sie ist nicht besonders groß.
| Ehepaare | alleinstehende Männer | alleinstehende Frauen | |
|---|---|---|---|
| Deutschland | 2.543 Euro | 1.614 Euro | 1.420 Euro |
| Alte Länder | 2.611 Euro | 1.661 Euro | 1.431 Euro |
| Neue Länder | 2.260 Euro | 1.394 Euro | 1.372 Euro |
Wird denn von einer größeren Lücke ausgegangen?
Von Versicherungsgesellschaften und Maklern, die private Pflegezusatzversicherungen verkaufen, wird die Lücke aus durchsichtigen Motiven großgerechnet.
„Je nach Bundesland muss demnach ein Pflegetagegeld in Höhe von 50 – 80 Euro pro Tag abgesichert werden, um die Deckungslücken zu schließen“, heißt es etwa bei www.versicherung-online.net. Das würde eine Lücke zwischen 1.500 und 2.400 Euro im Monat ergeben und ist weit übertrieben.
Braucht man also keine private Pflegezusatzversicherung?
Das muss letztlich natürlich jeder für sich selbst entscheiden. Statt eine Zusatzversicherung abzuschließen, kann man beispielsweise auch monatlich einen kleineren Betrag – beispielsweise 50 Euro – beiseitelegen.
Wenn man damit mit 65 Jahren anfängt, hat man mit 80 schon 9.000 Euro zusammen. Das Geld kann man dann später frei verwenden – zum Beispiel auch für Ausgaben, die nichts mit der Pflege zu tun haben.

Weitere Informationen
- www.barmer.de/presse/infothek/studien-und-reports/pflegereport
Der vollständige Pflegereport auf der Internetseite der Barmer zum Herunterladen
